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Alt 16.06.2023, 15:50
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Zitat:
Zitat von Franz Wirtz Beitrag anzeigen
Aachener Zeitung – Mittwoch, 15. Juni 2023 – REGION & NRW - Seite 10

Verwarnung für den Becherwerfer vom Tivoli
Amtsgericht verwarnt Alemannia-Fan, der im Oktober gegen Borussia M******gladbach II einen Spielabbruch auslöst.
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Der Becherwerfer Werner M. wurde einzig wegen Körperverletzung angeklagt, jedoch zahlte er dem Schiedsrichter F.Weller bereits im Vorfeld 800€ Schmerzensgeld, außerdem haben die Fans über 6.000€ für den Becherwerfer gesammelt, bedauerlicherweise ist er Privat Insolvent.
https://ig-schiedsrichter.de/verwarn...er-vom-tivoli/

Unabhängig von der Situation des Becherwerfer frage ich mich, warum er ausschließlich wegen Körperverletzung angezeigt wurde? Das Spiel wurde abgebrochen und 0-2 gewertet. Wieso wurde nichts gegen den Spielabbruch und das Ergebnis unternommen? Vermutlich hätten wir nicht gepunktet, dennoch hätte uns ein Punkt am Ende gereicht für eine hohe Prämie in der Endplatzierung. Liegt das ausschließlich an seinen Finanziellen Umständen und das er reue gezeigt hat oder gab es zwischen dem Becherwerfer und der Alemannia einen Vergleich? Im Artikel werden Sozial Stunden erwähnt, jedoch keine Strafanzeige der Alemannia.

Gibt es seitens des Verein überhaupt die Möglichkeit jemanden Anzuklagen, der für den Spielabbruch verantwortlich ist und auf welchen Paragraphen würde man sich berufen?