Zitat:
Zitat von Luntenpaul
Das nicht - aber die Spielordnung des WDFV sollte man in dem Job schon anwendungssicher kennen. Und genau dort werden die drei verschiedenen Möglichkeiten der Spielberechtigungsoptionen (Amateur, Vertrags- und Lizenspieler) benannt bzw. auf die analogen Regularien des DFB verwiesen. Mit einer rechtssicheren Anwendung der beiden Spielordnungen (WDFV/DFB) hätte man den Spieler definitiv spielberechtigt bekommen, ohne eine juristische Koryphäe in Sachen AufenthG zu sein.
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Naja, das ist mal schnell in die Tastatur gekloppt.
Aber hier die richtigen Passagen ausfindig zu machen, ein paar Tage vor Beendigung der Wechselfrist, für jemanden, der neu in dem Job ist - und wahrscheinlich garnicht weiß, dass er eine spezielle Passage suchen muss:
https://wdfv.de/media/d-spielordnung...05-08-2021.pdf
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam...ielordnung.pdf
Ich denke das Problem ist:
Am Tivoli wußte niemand, dass eine spezielle Formalität anliegt, da man dem Spielervermittler und dem abgebenden Verein vertraut hat.
Ich verbuche es nach wie vor unter "Lehrgeld, das man zahlen muss".
Wenn das den selben Leuten nochmal passiert, kann man ihnen zurecht Vorwürfe machen.