Zitat:
Zitat von schokobär
Wieso soll das Arbeitsamt für ihn bezahlt haben, wenn er bei uns einen Vertrag hatte?
Die Behörden sind gerade nach der Wernze-Viktoria-Köln-Impfzentrums-Geschichte sehr hellhörig!
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Es ist nicht verboten.
Arbeitssuchende Spieler werden bei der Bundesagentur für Arbeit in der Kategorie "Künstler" geführt. Klingt komisch, ist aber so. In diesem Rahmen darfst du nach einem Zeitpunkt X bei einem Verein angestellt sein & weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Das hat den Hintergrund, dass du dich durch den aufnehmenden Verein auf einer Bühne zeigen darfst, um im Anschluss einen adäquaten Vertrag zu erhalten.