Zitat:
Zitat von SteffAC
Es ist nicht verboten.
Arbeitssuchende Spieler werden bei der Bundesagentur für Arbeit in der Kategorie "Künstler" geführt. Klingt komisch, ist aber so. In diesem Rahmen darfst du nach einem Zeitpunkt X bei einem Verein angestellt sein & weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Das hat den Hintergrund, dass du dich durch den aufnehmenden Verein auf einer Bühne zeigen darfst, um im Anschluss einen adäquaten Vertrag zu erhalten.
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Ist ja Hammer! Wusste ich nicht, herzlichen Dank für die Aufklärung!