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Alt 22.08.2013, 20:24
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Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Das stimmt.
Und auch die Ausführungen zur Insolvenzverschleppung hier im Thread stimmen nicht so wirklich. Ich begehe nicht zwingend eine Insolvenzverschleppung, wenn ich einer insolvenzreifen Gesellschaft Geld gebe. Es ist jedenfalls dann keine Verschleppung, wenn ich mit der Finanzspritze den Insolvenzgrund beseitige, und gerade nicht nur die trotzdem unvermeidliche Insolvenz herauszögere.

Und der Punkt mit dem Darlehen ist wahrscheinlich auch ganz einfach und hat vermutlich wenig mit fehlender Gemeinnützigkeit zu tun: Wenn eine GmbH Geld geschenkt bekommt, dann handelt es sich dabei um einen Ertrag, den die GmbH versteuern muß. Das gilt nur dann nicht, wenn das Geld von einem Gesellschafter als Einlage geleistet wird. Herr Heyen war aber nie Gesellschafter der GmbH. Damit wäre eine Schenkung wegen der anfallenden Steuern nicht voll bei der GmbH angekommen. Wenn die GmbH kein Geschenk erhält, sondern ein marktüblich verzinstes Darlehen, ist alles fein und es fallen keine Steuern an. Die Lösung ist also - jedenfalls bis das Darlehen später mal zurück gezahlt werden muß - für den Moment auch für die GmbH vorteilhaft. Ich war natürlich nicht dabei und weiß nicht, ob das der Hintergrund war. Wäre aber aus meiner Sicht jedenfalls logisch.
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