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Alt 23.12.2011, 01:56
Kalex Kalex ist offline
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Zitat:
Zitat von Achim Beitrag anzeigen
Es gibt da schon klare Grenzen, aber die sind recht weit gesteckt. Siehe z.B. hier:
http://www.stern.de/panorama/staatsa...r-1710980.html
Sprich, wenn dich jemand ausraubt und deine einzige Möglichkeit, dein Geld wiederzubekommen, darin besteht, eine Schußwaffe zu zücken und den Flüchtenden niederzustrecken und er womöglich dabei stirbt - ist immer noch alles korrekt in den Augen des Gesetzes.
Hier ist noch ein weiterer Artikel, in dem sich mehr Informationen finden:

http://www.taz.de/!73527/

Der Freispruch erfolgte doch, weil davon ausgegangen wurde, dass auf den Rentner geschossen wurde und dieser aus Angst eben zurück geschossen habe.
Deine Behauptung, dass es gesetzlich korrekt ist, jemanden nieder zu schießen, um sein Eigentum zu schützen (und nicht körperliches Wohlergehen), wird daraus doch überhaupt nicht ersichtlich. Mal abgesehen davon finde ich, dass das auch ganz starker Tobak wäre, wenn so ein Verhalten gerechtfertigt wäre.

Mitnichten sehe ich da eine klare Grenze und daher finde es auch legitim, darüber zu diskutieren.
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Öcher im Idar-Obersteiner Exil :traurig:
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