Im laufenden (ruhenden) zivilrechtlichen Prozess Krämer - Alemannia, behauptet dieser ja sich selbst damit entlasten zu können, "er habe stets den Aufsichtsratsvorsitzenden informiert."
Damit sagt er doch aus, das nicht er sich für die wichtigen Entscheidungen in der GF verantwortlich fühlt, sondern der Aufsichtsrat (Vorsitzende) ihm gegenüber weisungsbefugt ist. D.h. Krämer meint die Verantwortung als GF abgeben zu können, idem er den Aufsichtsrat informiert... . Das zeigt doch klar den Konstrukt auf. Der AR hält sich einen GF, der dessen Entscheidungen ausführt... .
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