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Alt 25.11.2011, 10:19
svenc
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Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Siehst Du das im "reellen Leben" auch so? Soll man alle Langbärtigen ausweisen weil sie vielleicht ne Bombe zünden könnten?

Nochmal: KEIN Verein kann es verhindern!!!

Mir kommt da gerade eine Idee... wir postieren nächste Saison bei JEDEM Pokalspiel ein paar Aachener in den Fanblöcken und schmeissen Bengalos aufs Spielfeld - dann spielen wir ein Jahr später allein im Pokal und gewinnen diesen

Kollektivstrafen sind Müll. Wenn man eine Person identifizieren kann, dann soll man sie ruhig zur Kasse bitten - allerdings auf das "normale" Strafmaß im zivilen Leben umgerechnet.
Es kann nicht sein das man einem 16 jährigen 15.000 Euro Strafe aufbrummt, wenn er zu Hause im Garten für die selbe Straftag nur ne mündliche Verwarnung und 100 Euro Geldstrafe bekäme...
Michi, darf ich Dir in Deiner grenzenlosen Naivität mitteilen, dass 15.000 Euro Strafe gerechtfertigt sein können, sogar 100.000 oder mehr?
Wenn der Verein, z. B. Alemannia Aachen, einen entsprechenden Schaden (z. B. Sachschaden) durch diese Person erlitten hat, hat die Alemannia das Recht auf Schadenersatz.
Du musst unterscheiden zwischen der Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit/Straftat und dem Schadenersatz.

Wenn Du in Deinem Garten Bengalos zündest und Dein Nachbar deswegen mit einem Asthma-Anfall in seinem Garten zusammenklappt, ein paar Tage ins Krankenhaus muss, usw.. dann musst auch DU für diesen zivilrechtlichen Schaden aufkommen.
Wäre ich Dein Nachbar, würde ich auch gerne zivilrechtlich für Deine anschließend mehrfach gebrochene Nase und Deinen verbrannten Schließmuskel aufkommen, würde allerdings auf eine Affekthandlung plädieren und mit etwas Glück straffrei ausgehen (straf- und zivilrechtlich).

Du müsstest alllerdings trotzdem mit ordnungs-/strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ich weiss aber, dass die Gerichte in diesem Fall dann recht gnädig sein würden, da Du da schon gestraft genug sein würdest.

Willkommen im Leben!

Gruß

svenc
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