Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Guter Vergleich.
Aber zum Baurecht:
Grundlage ist das BauGB.
Und § 34 BauGB 34 muss sich ein Gebäude ( hier ein Tivoli- Neubau an alter Stelle) einfügen in die vorhandene Bebauung.
Das war einfach nicht möglich in alter Lage.
Also ging es nur mit Verlegung an einen anderen Standort.
Ich habe aber keine Lust, darüber weiter mit Baurechtslaien zu dikutieren.
Das ist ja auch Schnee von vorgestern.
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Wer war denn eher da? Der alte Tivoli oder die neue Wohnbebauung drumherum?