09.06.2013, 11:36 | #1 |
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Mitgliederversammlung 2013
Nach § 10 (3) der Alemannia - Satzung muss im 1. Halbjahr eine Mitgliederversammlung stattfinden.
10.3 Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird vom Präsidium in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der vollständigen namentlichen Vorschlagslisten für anstehende Personenwahlen. Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten Mitgliederanschrift aufgegeben worden sind. Sind die Einladungen schon raus?
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09.06.2013, 11:52 | #2 | |
Gast
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Zitat:
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09.06.2013, 12:25 | #3 | |
Stammposter
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Zitat:
Zumal ein Tagesordnungspunkt ja eine Satzungsergänzung, bzw. Satzungsänderung beinhalten muss. Vorgabe zur Ligazulassung. Bin mal gespannt, ob das dann mit drauf ist... |
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09.06.2013, 12:55 | #4 | |
Talent
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Zitat:
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2 |
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09.06.2013, 13:10 | #5 |
Stammposter
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Bitteschön:
Auszug aus der Satzung des Verbandes Mittelrhein. II. MITGLIEDSCHAFT § 7 Mitglieder (1) Mitglieder des Verbandes sind die in ihm zusammengeschlossenen Vereine. Durch Beitritt von Vereinen in den Verband unterwerfen sich diese Vereine sowie
jedes ihrer Mitglieder den Satzungen und Ordnungen des Verbandes und der Verbände, denen der Verband angehört, insbesondere also den Satzungen und Ordnungen des WFLV und des DFB. Die Vereine übertragen ihre Vereinsstrafgewalt dem Verband im Rahmen seiner Zuständigkeit. Die Vereine sind verpflichtet, eine entsprechende Bestimmung in ihre Vereinssatzung aufzunehmen. |
09.06.2013, 13:17 | #6 | |
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Zitat:
Der TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. oder die Alemannia Aachen GmbH ? Also die Lizenz läuft über die GmbH, somit wäre also die GmbH Mitglied und der Passus würde nicht auf den Stammverein zutreffen |
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09.06.2013, 13:19 | #7 | |
Talent
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Zitat:
Naja, aber wir waren ja seit jeher Mitglied im WFLV. Ich denke nicht dass wir da was aendern muessen. Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2 |
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09.06.2013, 13:27 | #8 |
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Da hast Du vollkommen recht. Ich weiß nur nicht, ob die derzeitige Formulierung in der Satzung ausreichend ist, da ja durch die Regionalligareform auch einiges geändert wurde.
Geändert von Kiki13 (09.06.2013 um 13:30 Uhr) |
09.06.2013, 13:45 | #9 |
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Ich hatte vor ein paar Tagen auch schonmal gefragt...
http://www.alemannia-brett.de/forums...8&postcount=21 Die Einladungen müssen spätestens morgen aufgegeben werden, also Dienstag/Mittwoch im Briefkasten sein um den spätest möglichen Termin nehmen zu können...
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10.06.2013, 11:34 | #10 | |
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Es wird wohl solange keine JHV geben bis die Insolvenz durch ist.
Kutsch und Konsorten haben nichts mehr zu sagen, und das was sie zu sagen haben sollen sie tun wenn neue Leute bereitstehen zur Wahl. Würde ich eh "mutig" finden wenn ausgerechnet die Weggucker eine abhalten würden. Zitat:
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10.06.2013, 11:56 | #11 | |
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Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Blackthorne für den nützlichen Beitrag: | FeiK (10.06.2013), Kiki13 (10.06.2013), Kleeblatt4TSV (10.06.2013), Max (10.06.2013), rocker (10.06.2013) |
10.06.2013, 12:06 | #12 | |
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Zitat:
Richtig - aber ich habe das Gefühl, dass die Verantwortlichen des Vereins wegen des noch ausstehenden Urteils i.S. Koelmel Sch... vor der auch hier drohenden Insolvenz haben und u.a. deswegen (noch) keine JHV abhalten wollen.
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10.06.2013, 12:08 | #13 |
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So ist es. Die Vereinssatzung sagt eindeutig das Abhalten einer Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr aus. Mit der Insolvenz der beiden GmbH's hat dies gar nichts zu tun. Über dem Verein kreist zwar noch bedrohlich das Urteil des Kölmel-Prozess mit der Gefahr der auch dort eintretenden Insolvenz. Das Urteil ist aber noch nicht endgültig gesprochen. Für die Einberufung der Versammlung sind eindeutig die Herren Kutsch & Co, zuständig. Die hatten doch auch schon erklärt, dass man keine Neuwahl eines neuen Präsidenten in die Tagesordnung nehmen will.Bin gespannt was zu diesem Thema in den nächsten Tagen kommt!
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10.06.2013, 12:12 | #14 | |
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10.06.2013, 12:24 | #15 |
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Das ist richtig, aber zur GmbH gibt es auch genügend zu sagen (so wie in den Vorjahren). Oder meinste nicht?
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10.06.2013, 12:26 | #16 | |
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Zitat:
Ich hoffe, dass man dies getan hat. Sollte dies nicht der Fall sein, dürften allen die Konsequenzen bekannt sein... |
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10.06.2013, 12:33 | #17 | |
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Zitat:
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Im Dezember 1900 gründen Schüler in Aachen einen Fußballclub ... der Mitgliedsbeitrag nach Vereinsgründung betrug 30 Pfennig. Die erste Anschaffung war ein Fußball. |
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10.06.2013, 12:41 | #18 |
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Eben weil diese existenziellen Gefahren drohen, haben die Mitglieder ein Anrecht auf Informationen seitens des Vorstandes. Die satzungsmäßige Verpflichtung kommt noch dazu. Ein neuer Präsident muss jetzt nicht unbedingt gewählt werden. Für die JHV wird es trotzdem höchste Zeit. Dass der Restvorstand anscheinend gar nichts tut und einfach auf Tauchstation geht, empfinde ich als einfaches Mitglied als Frechheit. Das mit der Frechheit nehme ich mit Bedauern zurück, wenn ich in den nächsten Tag die Einladung im Briefkasten vorfinde. Wenn nicht, werde ich mich schriftlich an die Herren wenden und eine Erklärung einfordern.
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10.06.2013, 12:43 | #19 |
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10.06.2013, 13:01 | #20 | |
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Zitat:
Sorry, falls das nicht richtig rübergekommen ist ... Selbstverständlich ist es allerhöchste Eisenbahn für die JHV 2013! Und es gibt nicht nur eine Verpflichtung für den Vorstand, diese im Rahmen der satzungsmäßien Vorgaben durchzuführen. Wir Mitglieder haben auch ein RECHT auf diese JHV! Angesichts der auch durch die Herren M & M öffentlich geäußerten "Leistungen" sollten im Übrigen die Mitglieder aller Gremien den Anstand haben, zurückzutreten. Ob sie sich noch mal erneut zur Wahl stellen und ggf. gewählt werden, steht auf einem anderen Blatt.
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