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Alt 27.02.2012, 17:43   #1
ZappelPhilipp
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St. Pauli abermals für Werfer bestraft

Klick

na ja, bei uns wären wohl haushohe Plexiglaswände seitens DFL gefordert worden.
Als Wiederholungstäter kommt St.Pauli mit einem Teilausschluss der Stehränge davon.

Ist halt ein Kultverein.
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Alt 27.02.2012, 19:35   #2
sivan
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Zitat:
Zitat von ZappelPhilipp Beitrag anzeigen
Klick

na ja, bei uns wären wohl haushohe Plexiglaswände seitens DFL gefordert worden.
Als Wiederholungstäter kommt St.Pauli mit einem Teilausschluss der Stehränge davon.

Ist halt ein Kultverein.
Naja die DFL halt.
Sie liebt es mit zweierlei Maßstäben zu hausieren
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“Ich mache nie Kommentare über Schiedsrichter. Und diese lebenslange Gewohnheit werde ich für diesen A.r.s.c.h. nicht aufgeben.” (Ron Atkinson)
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Alt 27.02.2012, 22:15   #3
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Zitat:
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Naja die DFL halt.
Sie liebt es mit zweierlei Maßstäben zu hausieren
Hooligans? In Frankfurt? Ausgeschlossen! FSV, vielleicht
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Alt 27.02.2012, 22:21   #4
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Lachhaft dieses Urteil!
Gegen den Karlsruher SC darf der Club am 12. März 5800 Stehplätze nicht besetzen und muss mit einem Einnahmeausfall von mindestens 63 000 Euro rechnen.
Bei der Verhandlung in Frankfurt/Main erschien der 20-jährige Werfer persönlich als Zeuge und schilderte teilweise schluchzend seine Tat.

Wenn wir nochmal vors Spottgericht müssen fahren wir mit 1000 Fans heulend dahin und wir bekommen einen Freispruch und 10 Freifahrtsscheine für die kommenden Vergehen dazu!
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Alt 01.03.2012, 10:22   #5
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Zitat:
Zitat von basebumper Beitrag anzeigen
Lachhaft dieses Urteil!
Gegen den Karlsruher SC darf der Club am 12. März 5800 Stehplätze nicht besetzen und muss mit einem Einnahmeausfall von mindestens 63 000 Euro rechnen.
Bei der Verhandlung in Frankfurt/Main erschien der 20-jährige Werfer persönlich als Zeuge und schilderte teilweise schluchzend seine Tat.

Wenn wir nochmal vors Spottgericht müssen fahren wir mit 1000 Fans heulend dahin und wir bekommen einen Freispruch und 10 Freifahrtsscheine für die kommenden Vergehen dazu!
Ich würde auf Heulen, wenn ich auf einmal 63.000 Euro Schulden hätte, nur weil ich meinen Bierbecher nicht richtig entsorgt habe.
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Alt 01.03.2012, 10:31   #6
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Mal eine bescheidene Frage: Ist es rechtlich überhaupt möglich, den Täter mit dieser Summe zur Verantwortung zu ziehen?
Eine Bestrafung soll ja auch im Verhältnis zur Tat stehen.
Unter Umständen wird die Existenz des jungen Mannes auf Jahrzehnte zerstört und das für eine verhältnismäßig geringe Tat.
__________________
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Alt 01.03.2012, 17:08   #7
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Zitat:
Zitat von Jenne Beitrag anzeigen
Mal eine bescheidene Frage: Ist es rechtlich überhaupt möglich, den Täter mit dieser Summe zur Verantwortung zu ziehen?
Eine Bestrafung soll ja auch im Verhältnis zur Tat stehen.
Unter Umständen wird die Existenz des jungen Mannes auf Jahrzehnte zerstört und das für eine verhältnismäßig geringe Tat.
Man muß da unterscheiden zwischen Strafe und Schadensersatz - beim Schadensersatz gibts keine festen Grenzen. Darum liegen ja bei Haftpflichtversicherungen die Deckungssummen in Millionenhöhe.

Also sei in Zukunft immer schön vorsichtig mit deinem Bier...
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Alt 01.03.2012, 21:38   #8
Mittelstürmer
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Zitat:
Zitat von Jenne Beitrag anzeigen
Mal eine bescheidene Frage: Ist es rechtlich überhaupt möglich, den Täter mit dieser Summe zur Verantwortung zu ziehen?
Eine Bestrafung soll ja auch im Verhältnis zur Tat stehen.
Unter Umständen wird die Existenz des jungen Mannes auf Jahrzehnte zerstört und das für eine verhältnismäßig geringe Tat.
Grundsätzliche sehe ich da keine Bedenken. Der Schädiger muss für den Schaden aufkommen, egal in welcher Höhe. Andernfalls würde der Schaden ja beim Geschädigten verbleiben. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Geschädigte ein reicher Fußballverein oder mittellos ist. Nicht einmal, ob der Schaden absichtlich oder aus Versehen entstanden ist.

Mal ein extremes Beispiel: Wenn das Bier auf der Straße geworfen würde, die Windschutzscheibe eines Fahrers (Student, wenig Geld) treffen würde, der dadurch einen Unfall mit einem Sachschaden von 63.000 Euro erzeugt. Ich denke dabei wird klarer, dass dieser Schaden nicht auf dem Studenten sitzen bleiben dürfte.

Strafrechtlich ist das allerdings etwas anderes. Aber dort spielt auch das Gehalt des Täters eine Rolle (Tagessätze).
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Alt 02.03.2012, 08:13   #9
Die Aufsteiger
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Zitat:
Zitat von Achim Beitrag anzeigen
Man muß da unterscheiden zwischen Strafe und Schadensersatz - beim Schadensersatz gibts keine festen Grenzen. Darum liegen ja bei Haftpflichtversicherungen die Deckungssummen in Millionenhöhe.

Also sei in Zukunft immer schön vorsichtig mit deinem Bier...
Es waren viele unvorsichtige am Montag in Düsseldorf mit dem Bier,nicht nur das der eine Euro Pfand weg war,sondern .....lassen wir das...wer im Glashaus sitzt....ach lassen wir dasauch
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Alt 02.03.2012, 12:30   #10
marco_g
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aus dem kicker-bericht zum urteil (da st.pauli natürlich in berufung geht):

Rechtsanwalt Stenger erläutert die Gründe für die Berufung auf der vereinseigenen Website wie folgt: "Das Urteil ist aus unserer Sicht zu hart ausgefallen. Auch wenn das Gericht das Auftreten des Werfers gewürdigt und die Strafe im Verhältnis zum Strafantrag mehr als halbiert hat. Dennoch: Der Täter hat sich freiwillig gestellt und glaubhaft versichert, dass er nicht gezielt auf das Spielfeld oder gar auf den Spieler geworfen hat. Danach halten wir einen Ausschluss von 5800 Zuschauern nicht für angemessen."
Der 20-jährige Werfer der Kassenrolle war als Zeuge vor dem Sportgericht erschienen und beteuerte unter Tränen, er habe nur eine Luftschlange produzieren wollen.



lachhaft ... drecks-"kult-verein"
marco_g ist offline   Mit Zitat antworten
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