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#1
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St. Pauli abermals für Werfer bestraft
Klick
na ja, bei uns wären wohl haushohe Plexiglaswände seitens DFL gefordert worden. Als Wiederholungstäter kommt St.Pauli mit einem Teilausschluss der Stehränge davon. Ist halt ein Kultverein. |
#2
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Zitat:
Sie liebt es mit zweierlei Maßstäben zu hausieren
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“Ich mache nie Kommentare über Schiedsrichter. Und diese lebenslange Gewohnheit werde ich für diesen A.r.s.c.h. nicht aufgeben.” (Ron Atkinson) |
#3
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Hooligans? In Frankfurt? Ausgeschlossen! FSV, vielleicht
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#4
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Lachhaft dieses Urteil!
Gegen den Karlsruher SC darf der Club am 12. März 5800 Stehplätze nicht besetzen und muss mit einem Einnahmeausfall von mindestens 63 000 Euro rechnen. Bei der Verhandlung in Frankfurt/Main erschien der 20-jährige Werfer persönlich als Zeuge und schilderte teilweise schluchzend seine Tat. Wenn wir nochmal vors Spottgericht müssen fahren wir mit 1000 Fans heulend dahin und wir bekommen einen Freispruch und 10 Freifahrtsscheine für die kommenden Vergehen dazu!
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„Viele benutzen Fußball und prominente Profis, um selbst ins Rampenlicht zu kommen.“ |
#5
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Zitat:
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#6
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Mal eine bescheidene Frage: Ist es rechtlich überhaupt möglich, den Täter mit dieser Summe zur Verantwortung zu ziehen?
Eine Bestrafung soll ja auch im Verhältnis zur Tat stehen. Unter Umständen wird die Existenz des jungen Mannes auf Jahrzehnte zerstört und das für eine verhältnismäßig geringe Tat.
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Alemannia Aachen -Für die besten Fans der Liga: http://de.youtube.com/watch?v=zzoNAW87uhs |
#7
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Zitat:
Also sei in Zukunft immer schön vorsichtig mit deinem Bier... |
#8
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Es waren viele unvorsichtige am Montag in Düsseldorf mit dem Bier,nicht nur das der eine Euro Pfand weg war,sondern .....lassen wir das...wer im Glashaus sitzt....ach lassen wir dasauch
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#9
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aus dem kicker-bericht zum urteil (da st.pauli natürlich in berufung geht):
Rechtsanwalt Stenger erläutert die Gründe für die Berufung auf der vereinseigenen Website wie folgt: "Das Urteil ist aus unserer Sicht zu hart ausgefallen. Auch wenn das Gericht das Auftreten des Werfers gewürdigt und die Strafe im Verhältnis zum Strafantrag mehr als halbiert hat. Dennoch: Der Täter hat sich freiwillig gestellt und glaubhaft versichert, dass er nicht gezielt auf das Spielfeld oder gar auf den Spieler geworfen hat. Danach halten wir einen Ausschluss von 5800 Zuschauern nicht für angemessen." Der 20-jährige Werfer der Kassenrolle war als Zeuge vor dem Sportgericht erschienen und beteuerte unter Tränen, er habe nur eine Luftschlange produzieren wollen. lachhaft ... drecks-"kult-verein" |
#10
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Zitat:
Mal ein extremes Beispiel: Wenn das Bier auf der Straße geworfen würde, die Windschutzscheibe eines Fahrers (Student, wenig Geld) treffen würde, der dadurch einen Unfall mit einem Sachschaden von 63.000 Euro erzeugt. Ich denke dabei wird klarer, dass dieser Schaden nicht auf dem Studenten sitzen bleiben dürfte. Strafrechtlich ist das allerdings etwas anderes. Aber dort spielt auch das Gehalt des Täters eine Rolle (Tagessätze). |
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