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Nö, dann hätten wir es selber behalten. Der Club der Hunderter hat unsere Spende schon.
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#42
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Informationen für Anleihegläubiger
Liebe Freunde der Fan-IG,
liebe Alemanniafans, liebe Mitglieder, anbei zwei Dokumente, die uns Herr Klefisch hat zukommen lassen, zur Kenntnisnahme: Insbesondere geht es darum, dass ihr, wenn ihr euch von Herrn Klefisch vertreten lassen möchtet, natürlich daran denken müsst, eure Anleihe für ihn zu hinterlegen. Bitte vergesst auch nicht, dass die Anmeldung eurer Forderungen weiterhin möglich ist und ausdrücklich empfohlen wird. Mit schwarz-gelben Grüßen Eure Fan-IG |
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Zitat:
Hallo! Auf der Versammlung am letzten Montag habe ich nach Ende der Veranstaltung persönlich mit Herr Notar Dr. Förl gesprochen. Er hat mir und einem anderen Teilnehmer erklärt, das man in Düren auch teilnehmen könne, wenn seine Schmuckurkunde persönlich dabei hätte. Geändert von MKD (19.07.2013 um 15:46 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu MKD für den nützlichen Beitrag: | ||
ju (20.07.2013) |
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Der Zinsschein zum 16.8.2010 ist nicht verjährt, da die Alemannia zum Verjährungszeitpunkt schon in der Insolvenz war. |
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Zitat:
Hallo! Daher sollte man sich vorher extra über ein Formular anmelden, damit der Insolvenzverwalter einen Überblick hat, wieviele Leute etwa kommen. Die Veranstaltung ist: - in Düren - mitten in der Woche am frühen morgen was wohl viele abschrecken wird, dort zu erscheinen. |
#46
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In einem anderen Thread hat jemand gemeldet, daß die Hauptgläubiger der Sanierung zustimmen werden.
Hat da jemand auch etwas drüber gehört?
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Im Dezember 1900 gründen Schüler in Aachen einen Fußballclub ... der Mitgliedsbeitrag nach Vereinsgründung betrug 30 Pfennig. Die erste Anschaffung war ein Fußball. |
#47
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alternativer Vertreter der DK-Gläubiger?
Einen Tag vor der Versammlung in Düren möchte ich noch einmal fragen, ob es einen alternativen Vertreter, statt der vorgeschlagenen Rechtsanwältin, seitens der IG oder anderer Gruppen gibt?
Voraussetzung wäre meiner Meinung nach, dass dieser Vertreter, nicht nur wie die Rechtsanwältin, in der Gläubigerversammlung berechtigt ist für der Vertretenden abzustimmen und sondern zusätzlich aber auch gegenüber den Vertretenden verpflichtet ist, über seine Handlungen zu berichten. Hier würde mir persönlich ein Info auf den monatlichen IG-Treffen völlig ausreichen. Ich sehe weiterhin das Problem, dass die Rechtsanwältin, mangels Alternativen, morgen gewählt wird. Nach meiner Kenntnis wird anschließend Herr Mönning nur noch mit den Vertretern des Gläubigerausschusses diskutieren und diesen Vorschläge unterbreiten. Wenn aus diesem Gremium dann aber keine Infos herauskommen, kann die Öffentlichkeit die Vorgänge auch nicht werten. Dies könnte auf der einen Seite negativ sein, für andere Gruppen/Personen aber auch positiv. Gerne würde ich einen Rechtsanwalt aus dem Fanumfeld wählen, der Informationen zusagt.
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
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#49
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Zitat:
Nicht selten wird ein Verfahren dadurch beschleunigt, dass Prozesse vermieden werden und statt dessen ein Vergleich stattfindet. Da der Vergleich in der Regel zu Lasten der Masse gehen wird, wird der Verwalter sich die Freigabe des Gläubigerausschusses einholen müssen. Der Gläubigerausschuss erfährt somit die vermutliche Gesamtsumme und auch die angestrebte Vergleichssumme. Diese können ggf. deutlich voneinander entfernt sein. Dies kann unter Umständen schon ziemlich interessant sein. Blöd nur, wenn niemand darüber die Gläubiger informiert bzw. überhaupt informieren muss. Von den bisherigen Gläubigerausschussmitgliedern wird sich niemand verpflichtet fühlen über diese Punkte zu informieren. Nach meiner Kenntnis ist auch Herr Klefisch nur einseitig bevollmächtigt. Verpflichtungen bestehen, mit Ausnahme der Abstimmungsvorgabe am 23.07.2013, anscheinend nicht. Ich vermute, dass wir nach morgen keine Infos mehr zu diesem Verfahren erhalten werden, bevor evtl. irgendwann einmal tatsächlich eine Quote bekanntgegeben wird. Wie diese Quote zustande kam, wird dann Geheimnis des Verwalters und des Gläubigerausschusses bleiben.
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Harvey Specter für den nützlichen Beitrag: | ||
Flutlicht (22.07.2013) |
#51
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Hallo!
Die Gläubiger entscheiden, nicht der Gläubigerausschuß. Ich weis nicht was Du dauernd von der Rechtsanwältin redest. Traust Du der nicht? Du kannst Dich von jedem der auf die Versammlung kommt vertreten lassen und dem Deine Stimmrecht geben z.B. einem IG-Mitglied. Bezüglich der Dauerkarteninhaber. Hier bin ich da anderer Meinung als Professor Mönning. Den "normalen" Dauerkarteninhaber ist nur ein Schaden von je 1 € entstanden. Denn für den symbolischen € konnte man seine Dauerkarte wieder frei schalten lassen. Etwas anderes ist das bei den VIP Karten. Seit der Insolvenz ist der Service viel schlechter: Weniger Personal, kein Buffet, kein Proseco etc. Allerdings ist die Frage inwieweit das vorher schriftlich zugesichert wurde. Die Insolvenz soll ja in kurzer Zeit abgewickelt werden. Da müßen Kompromisse gemacht werden. Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Man muß sich da schon auf den Insolvenzverwalter verlassen. Die Versammlung kann doch nicht in hunderten Fällen abstimmen, ob man wegen ein paar hundert € klagen soll oder nicht. Zum Beispiel hatten zahlreiche Alemannia Fans Rechnungen für Fanartikel noch nicht bezahlt. Da kann ich mir vorstellen das da ein Kompromiss gemacht wird. Geändert von MKD (22.07.2013 um 16:04 Uhr) |
#52
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Zitat:
Nach § 276 InsO hat der Schuldner (hier: Alemannia GmbH) die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind. Die Teilnehmer der Gläubigerversammlung sind dann schon längst aus dem Spiel. Die winzigen Sachverhalte bei irgendwelchen Schulden gegenüber dem Fanshop interessieren hier doch wirklich nicht. Denk' mal viel größer! Denk' mal an irgendwelche Funktionäre, die evtl. Mist gemacht haben und denen Schadensersatzprozess in richtig interessanten Höhen angekündigt werden. Der Verwalter entscheidet nicht selber, wie ich bereits ausgeführt habe. Er wird sich gegenüber den Gläubigern durch Zustimmung des Gläubigerausschusses absichern (s.o.).
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] Geändert von Harvey Specter (22.07.2013 um 16:12 Uhr) |
#53
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Hallo!
Ja: Ich kenne den Unterschied zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß. Die winzigen Forderungen aus Dauerkarten bzw. Tivolikarten sind im Gesamtverfahren praktisch ohne Belang. Herr Prof. Mönning hat angekündigt, was ich schon angedeutet und vermutet habe: In 70 % aller Fälle ist die Geschäftsführung Schuld an der Insolvenz. Nur selten unabwendbare Ereignisse. Prozesse gegen die Geschäftsführung, die bis zum Bundesgerichtshof gehen, bringen im nichts. Die dauern Ewigkeiten. Selbst wenn er gewinnt heißt, das ja nicht das der Titel auch vollstreckbar ist. Er muß das Insolvenzverfahrfen schnell abschließen. Seine Aufgabe ist nicht "Rache" an der Geschäftsführung zu üben sondern den Verein zu retten. Ich gehe davon aus das er mit der Geschäftsführung verhandelt und sich mit der Bezahlung eines gewissen Betrages zufrieden gibt. Aufsichtsräte sind nur haftbar zu machen wenn, sie grob fahrlässig gehandelt haben. Die strafrechtliche Beurteilung ist wieder eine andere Sache und hat mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun. Es ist übrigens eine Insolvenzquote von 7 bzw. 2 %, je nach Fall angekündigt worden. In allen Punkten der Abstimmung wurde einstimmig "ja" gestimmt ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen. Es ist übrigens auch wieder ein Gläubigerausschuß gewählt worden (bisher gab es ja nur einen vorläufigen Gläubigerausschuß). Der ist nicht vorgeschrieben erleichtert Herr Mönnig aber die Arbeit, weil der es schaft zum Teil in nur wenigen Stunden Entscheidungen herbei zu führen. Geändert von MKD (23.07.2013 um 14:46 Uhr) |
#54
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Zitat:
Zum Gläubigerausschuss sind u.a. §§ 67 ff InsO hilfreich. Da nach § 67 InsO bereits vor der ersten Gläubigerversammlung eingesetzt wurde, ist dieser nun einmal da gewesen und er musste heute nur bestätigt werden. Herr Mönning hat angegeben, dass er kurzfristig Entscheidungen mit dem Gläubigerausschuss trifft bzw. diesem, wie auch in ein paar Wochen, Unterlagen vorlegt. Insofern hat der Gläubigerausschuss mehr Kenntnisse als andere Beteiligte; mehr wollte ich nie deutlich machen und darauf hinweisen, dass keine Informationsverpflichtung über diese Zusatzinfos bestehen. Deine Hinweise zu dem Verschulden, zu allgemeinen Verschuldensquoten und den vermutlichen Quoten sowie die Abstimmungsergebnisse stimmen wohl. Diesbzgl. habe ich überhaupt keine Angaben gemacht und gehe also davon aus, dass Du nur allgemein informieren willst. Ich denke, dass damit die unterschiedlichen Auffassungen geklärt sind, oder?
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
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