Zitat:
Zitat von tivolino
Eine Gehaltskürzung dürfte arbeitsrechtlich schwer zu begründen sein, sofern der Spieler eigentlich bereit wäre, weiter am Training teilzunehmen und die Gegenleistung zu erbringen. Aber es scheint ja eher so zu sein, dass der Arbeitgeber den Spieler im Moment gar nicht dabei haben will. Wenn der Verein die treibende Kraft bei der Beurlaubung ist, muss er nach meinem Verständnis halt weiter bezahlen.
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Falsch, der Spieler wollte eine Pause...
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