#21
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"Ähm beißt sich Deine Aussage nicht? Das Thema richtig finden, aber das Anstoßen einer Debatte per Anträge auf der JHV ist unnötig?"
debatte ist sinnvoll, erzwingen unnötig. wird auch ohne klappen. habe noch nie erlebt dass jemandem das wort verboten wurde. "Und wenn du schon von Respekt vor den Mitgliedern redest: Zollt das amtierende Präsidium denn diesen Respekt den Mitgliedern, wenn sie sich eindeutig NICHT an den Mitgliederentscheid von der JHV 2017 halten? Im Übrigen müssten die meisten dieser so "schlecht" formulierten Anträge gar nicht erst gestellt werden, wenn das Präsidium sich richtig verhalten würde." stimmt. ich sage aber auch: es ist eine sondersituation. 20 hatten wir keine jhv. für 19 war übirgens der entwurf nicht fertig, oder? das ist nicht die schuld des präsidiums. wir reden von einem jahr. "Zuletzt werden hier die Anträge von uns zwar kritisiert, aber keiner macht sich die Mühe mal mitzuteilen was denn genau schlecht formuliert wurde bzw. nicht gefällt. Ich bin gespannt. Bisher mein Fazit bei diesem für unseren Verein absolut wichtigen Thema Satzungsänderung: Schlecht formulierte Anträge gehen gar nicht, aber das die von den Mitgliedern gewählten Vertreter sich nicht an den Mitgliederwillen halten ist scheinbar OK?!" hat niemand gesagt. |
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#22
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diese anspielung ist absoluter blödsinn. fröhlich und wirtz haben doch ein ganz verschiedenes mitteilungsbedürfnis
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Geheimniskremer (09.04.2021) |
#23
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Zitat:
Wirtz labert, obwohl es keiner hören oder lesen will und Fröhlich zieht den Kopf ein, obwohl alle darauf hoffen, dass er mal was sagt |
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Geheimniskremer (11.04.2021) |
#24
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Es gibt um Alemannia 2 Fröhliche, nen jungen und nen alten.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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Geheimniskremer (11.04.2021) |
#25
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Zitat:
Von einem Jahr aber auch nur, wenn es jetzt dank IG-Antrag doch auf der JHV behandelt wird. Das Präsidium hätte es ansonsten um einen noch gänzlich unbekannten Zeitraum verschoben. Wann es denn tatsächlich zu einer Satzungsänderung kommt, steht ja auch noch lange nicht fest. Sofern der Entwurf nicht direkt angenommen wird, sondern zunächst Workshops durchgeführt werden, liegt es ja auch ein wenig am Eifer der dann dafür zuständigen amtierenden Personen, ob zumindest bis 2022 ein konsensual erörterter Satzungsentwurf zur JHV eingebracht werden kann. |
#26
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20 konnte es nicht vorgelegt werden, keine jhv. 21 wäre der nächste zeitpunkt. hier will das präsidium verlegen, sicher auf 22. das ist ein jahr. im übrigen wird eh am 12.6. keine jhv stattfinden. wie soll das denn gehen? |
#27
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Zitat:
Aber was wird dann mit Fröhlich? Macht er weiter oder gibt es dann einen kommssarischen Präsidenten und wer wäre das?
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#28
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Ich will hier auch nochmal ran. Es ist natürlich NICHT (!) OK, wenn sich gewählte Vertreter nicht an den "Mitgliederwillen" halten. Und an der Formulierung der Anträge ist jetzt nicht mehr zu rütteln. Es bleibt für mich fraglich (es hatte hier schon jemand geschrieben), ob man die in Teilen sicher sinnvollen Debatten auf dem Antragsweg erzwingen muss. Dies wäre nur notwendig, wenn man davon ausgehen müsste, dass sich auf der Versammlung keine Möglichkeit zur Debatte ergibt bzw. dass diese durch wen auch immer unterbunden würde. Das scheint mir jetzt nicht so eine große Gefahr zu sein. Dennoch: Man KANN das beantragen, die Unterschriften wird man ja sicher auch zusammenkriegen. Ich frage mich halt, ob der jetzt eingeschlagene Weg so zuträglich ist im Hinblick auf die Gesprächsbereitschaft aller. Wenn ich in ein Gespräch GEZWUNGEN wäre, reagiere ich immer anders, als wenn ich freiwillig daran teilhabe. Ein Antrag jedoch findet meine Zustimmung nicht, und das ist der Antrag auf Verzicht der Durchführung von Wahlen. Ich weiß schlicht nicht, welches Ziel damit verfolgt wird. Einen Präsidenten kommissarisch im Amt halten, der das Amt gar nicht mehr ausüben will? Ein ohnehin schwach besetztes Gremium weiterhin zwangswerkeln lassen? Oder geht es darum, das einzige bisher bekannte Team um Gronen zu verhindern, um dann später andere Menschen wählen zu können? Die Performance des Präsidiums mindestens im letzten Jahr ist extrem zu hinterfragen, in Sachen Kommunikation über die gesamte Amtszeit aber ein absolutes Desaster. Da bin ich bei euch. Und gerade deswegen schadet ein kommissarischer Verbleib im Amt bis zu einer Neuwahl - wann auch immer - mehr, als dass er nutzt. Vor allem dann, wenn der Antrag sich anfühlt für die Retourkutsche zu einem missratenen Umgang mit der wichtigen Frage der Satzungsänderung. Und ehrlich gesagt: Ich finde den Satzungsentwurf gut, würde ihn gerne abstimmen und hoffe, dass er durchkommt. Die Frage der Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit einer Wahl auf der kommenden JHV sollte man aber aus meiner Sicht nicht mit der Frage koppeln, ob die Satzung zur Abstimmung kommt. Meine Meinung. Geändert von Andreas (10.04.2021 um 21:17 Uhr) |
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Cello (10.04.2021) |
#29
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Ist es nicht eher so, dass man als Verantwortlicher eher dankbar sein kann, dass alles per Antrag auf die tagesordnung kommt?
So kann man sich doch viel besser vorbereiten, als wenn ich eine überraschende Diskussion mit hoher Eigendynamik erhalte. Ich glaube, gerade Anwälte wissen es besonders zu schätzen, wenn sie die Punkte vorher kennen. |
#30
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Naja, ich lese das jetzt nicht so, dass die IG mit ihren Anträgen das Ziel hat, den Menschen in den Gremien einen Gefallen zu tun. Ich habe es deutlich weiter oben bereits angedeutet: Die Diskussionskultur wird auch von der Versammlungsleitung abhängen. Sofern die Versammlung im Juni stattfinden kann, wovon ich derzeit nicht ausgehe, hat man hoffentlich - auch im Lichte der Anträge - einen Plan, wer eine solche Veranstaltung kommunikativ und auch vereinsrechtlich kompetent moderieren kann. Und ich hoffe nicht, dass man es sich hier einfach macht, und Robert Moonen ans Mikro setzt. |
#31
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Die Unterstellung mit der Retourkutsche und die weiteren Spekulationen kannst du dir sparen. Das eine hat nämlich mit dem anderen absolut nichts zu tun! Außerdem eins solltest Du nicht vergessen: Anträge für die JHV zu stellen ist das eine, ob diese auch vom Souverän, der Mitgliedschaft angenommen werden das andere. Wer also dagegen ist, so wie du, braucht 1. diesen besagten Antrag nicht unterstützen und 2. auf der JHV dagegen stimmen (falls die nötigen Unterschriften zusammenkommen). Im Übrigen wird niemand gezwungen kommissarisch im Amt zu bleiben. Da gibt es für Unwillige Mittel und Wege.
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Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
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tivolino (11.04.2021) |
#32
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Hey Bucki, du brauchst gar nicht so bissig zu werden. Ich habe meine Position und mein Empfinden dargestellt. Ich mache das hier noch einmal, nur deutlich kürzer: Viele der Dinge, die ihr da beantragt, sind gut gemeint, schießen aber deutlich über das Ziel hinaus. Ihr scheint es aber für nötig befunden zu haben, diesen Weg zu gehen. Akzeptiert. Es ist aber höchst bedauerlich, dass so miteinander umgegangen werden muss. Wobei ich nicht sage, dass das die Schuld des IG-Vorstands ist. Letzter Punkt: Angenommen, jemand verweigert sich des kommissarischen Verbleibs im Amt, nachdem eine Neuwahl durch Antrag vertagt würde. Wem wäre denn mit diesem Antrag geholfen? Dann würde man wohl wieder ein Notpräsidium suchen müssen... |
#33
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Würden Sie sich an den eindeutigen, längst überfälligen Mitgliederauftrag halten... JA, dann wären viele Anträge gar nicht erst notwendig. Dem ist aber leider nicht so. Zitat:
Ich schreibe mal die entscheidenden Punkte raus: § 11 Präsidium 11.1 Das Präsidium ist der Vorstand des Vereins und besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsidenten), dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsidenten), dem Schatzmeister und bis zu 2 weiteren Mitgliedern. Es hat mindestens drei Mitglieder. Seine endgültige Zahl bestimmt die Mitgliederversammlung. __ § 13 Wahl des Präsidiums 13.2 Die Amtsdauer des Präsidiums beträgt 4 Jahre. Das Präsidium bleibt bis zur Neuwahl im Amt. 13.8 Scheidet ein Präsidiumsmitglied während der laufenden Amtsperiode aus, so bestimmt der Verwaltungsrat nach Anhörung des Präsidiums, ob das unbesetzte Amt in der laufenden Amtsperiode neu besetzt werden soll. Es muss neu besetzt werden, wenn das Präsidium durch das Ausscheiden seine in § 11.1 dieser Satzung festgelegte Mindestzahl unterschreitet. 13.8.1 Bei Unterschreiten der geforderten Mindestzahl nach §11.1 kann der Verwaltungsrat bis zu drei Personen aus Mitgliedern der Organe nach 9.1.3 bis 9.1.5 dieser Satzung als kommissarische Präsidiumsmitglieder bestimmen, um die Erledigung der notwendigen Aufgaben des Präsidiums sicher zu stellen. Die eigentliche Organzugehörigkeit dieser kommissarischen Präsidiumsmitglieder ruht bis zur Neuwahl des Präsidiums. Eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Präsidiums ist unverzüglich einzuberufen. -- Meiner Meinung nach werden wir § 13.8.1 vorerst nicht benötigen da ja 3 amtierende Vorstandsmitglieder sich zur Wiederwahl stellen wollen.
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#34
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OK, wenn der Eindruck entstanden ist, ich wolle die Antragsteller beledigen, dann tut mir das leid. Ich kann das nach wie vor in meiner Replik zu den Anträgen auch nicht erkennen. Und wie gesagt: Ein Teil der Anträge findet ja durchaus auch meine Zustimmung, wiewohl ich nicht alles für erforderlich halte.
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#35
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Der Fan-IG-Vorstand begrüßt die vom Vorstand und Verwaltungsrat getroffene Entscheidung, die im Juni geplante Alemannia-JHV 2021 abzusagen.
Als Zeichen des guten Willens und als Vertrauensvorschuss für das amtierende Alemannia-Präsidium, hat der IG-Vorstand auf seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die von uns bereits veröffentlichten Anträge 3-6 zurückzuziehen. Gründe hierfür: - Wir haben die Diskussion rund um unsere Anträge aufmerksam verfolgt. Insbesondere einige IG-Mitglieder erachten die Anträge als nicht notwendig. Sie vertrauen darauf, dass diese Themen unabhängig von einem Tagesordnungspunkt besprochen werden können und darauf, dass der Versammlungsleiter hierfür ausreichend Zeit gibt. - Die jetzt getroffenen Entscheidung die JHV im Juni 2021 abzusagen - Wir wollen an dieser Stelle dem Präsidium die Chance geben von sich aus das Richtige zu tun. Heißt: eine sinnvolle Reihenfolge der Tagesordnung zu erstellen - den interessierten Alemannen genug Zeit für ihre (ggf. auch unangenehmen) Fragen zu geben - die von der Satzungskommission erarbeitete neue Satzung sowie die neue Verfahrensordnung der Mitgliedereinladung zur JHV 2021 beizufügen. Hintergrund: Sollten sich die Mitglieder dafür entscheiden an diesem Tag über die vorgelegte neue Satzung/Ordnung abzustimmen, dann wäre dies für das Vereinsregistergericht nur dann gültig, wenn den Mitgliedern die Änderungen vorab der JHV mit der Einladung zur Kenntnis gegeben wurden Die nachfolgenden Anträge (1-2) bleiben weiterhin bestehen, da hier das Präsidium seine ablehnende Position klar geäußert hat. Viele Alemannia-Mitglieder, die in der Fan-IG organisiert sind, sind immer noch an der schnellstmöglichen Änderung der Satzung interessiert. Antrag 1 Wir beantragen, dass die von der Satzungskommission des Aachener Turn- und Sportvereins Alemannia 1900 e. V. vorgelegte neue Satzung sowie die zugehörige neu erstellte Vereinsordnung (ersetzt die bisherige Nominierungsordnung, Wahlordnung sowie die Versammlungsordnung) gemeinsam auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) den Alemannia-Mitgliedern zur Abstimmung gestellt werden. Antrag 2 Wir beantragen, dass auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) eine Aussprache darüber erfolgt, warum das Präsidium nach 4 Jahren sich nicht in der Lage sieht den Beschluss der JHV 2017 umzusetzen und gemeinsam mit der Satzungskommission eine neue Satzung der Mitgliederversammlung vorzulegen. Zudem beantragen wir: Die Mitgliederversammlung möge entscheiden, dass die Abstimmung über die neue Satzung und Vereinsordnung auf die folgende Mitgliederversammlung verschoben wird, damit das Präsidium gemeinsam mit der Satzungskommission Informationsveranstaltungen und Workshops abhält und ggf. die Satzungskommission wieder zusammentritt, um einen modifizierte Vorlage bezüglich der Satzung und Vereinsordnung zur Abstimmung auf der folgenden Mitgliederversammlung vorlegt. [Erläuterung: Dies hätten wir vom Vorstand erwartet, statt einfach über die Köpfe der Mitglieder zu entscheiden, dass sie gar nicht die Möglichkeit bekommen über die vorgelegte Änderung abzustimmen. Wir überlassen es somit der JHV was passieren soll.] Bei den Anträgen zum Download kann die erste Seite dann weiterhin benutzt werden: http://www.ig-alemanniafans.de/2021/...nnia-jhv-2021/ |
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Andreas (20.04.2021) |
#36
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Unterschriftenlisten - Anträge zur Satzungsänderung
Die Alemannia-JHV findet voraussichtlich am 02.10.21 statt.
Uns liegen bereits etliche Unterschriftenlisten vor, für die Antragsstellung (mind. 50) fehlen uns aber noch Unterschriften von Alemannia-Mitgliedern. Die nachfolgenden Anträge sollen auf die JHV, da hier das Präsidium seine ablehnende Position klar geäußert hat. Viele Alemannia-Mitglieder, die in der Fan-IG organisiert sind, sind immer noch an der schnellstmöglichen Änderung der Satzung interessiert. Antrag 1 Wir beantragen, dass die von der Satzungskommission des Aachener Turn- und Sportvereins Alemannia 1900 e. V. vorgelegte neue Satzung sowie die zugehörige neu erstellte Vereinsordnung (ersetzt die bisherige Nominierungsordnung, Wahlordnung sowie die Versammlungsordnung) gemeinsam auf der Mitgliederversammlung am 02.10.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) den Alemannia-Mitgliedern zur Abstimmung gestellt werden. Antrag 2 Wir beantragen, dass auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) eine Aussprache darüber erfolgt, warum das Präsidium nach 4 Jahren sich nicht in der Lage sieht den Beschluss der JHV 2017 umzusetzen und gemeinsam mit der Satzungskommission eine neue Satzung der Mitgliederversammlung vorzulegen. Zudem beantragen wir: Die Mitgliederversammlung möge entscheiden, dass die Abstimmung über die neue Satzung und Vereinsordnung auf die folgende Mitgliederversammlung verschoben wird, damit das Präsidium gemeinsam mit der Satzungskommission Informationsveranstaltungen und Workshops abhält und ggf. die Satzungskommission wieder zusammentritt, um einen modifizierte Vorlage bezüglich der Satzung und Vereinsordnung zur Abstimmung auf der folgenden Mitgliederversammlung vorlegt. Erläuterung: Diese Vorgehensweise (2 Anträge s. o. zu stellen) hätten wir vom Vorstand erwartet, statt einfach über die Köpfe der Mitglieder zu entscheiden, dass sie gar nicht die Möglichkeit bekommen über die vorgelegte Änderung abzustimmen. Mit den gestellten Anträgen überlassen wir es somit den Alemannia-Mitgliedern auf der JHV was passieren soll. Wichtig bei einer Verschiebung der Satzungsänderung ist, dass in jedem Fall die alte Satzungskommission wieder eingesetzt wird. Hier geht es zu den Unterschriftenlisten: https://we.tl/t-Yhws235RfN Gerne könnt Ihr aber auch auf der Fan-IG-JHV am 14.08. um 11:00 Uhr persönlich in der Haarbachtalhalle unterschreiben. |
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