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Der Wahlausschuss informiert: Prüfungsverfahren der Kandidaten für die JHV am 02.10.2
Der Wahlausschuss informiert: Prüfungsverfahren der Kandidaten für die JHV am 02.10.2021 ist abgeschlossen
Der Wahlausschuss hat alle Kandidaten, die am 07.09.2021 die rein formalen Anforderungen einer Kandidatur erfüllt hatten, gemäß der Satzung geprüft und sämtlich zur Wahlliste zugelassen. Bei Herrn Dr. Oskar Ketteniß, Kandidat für den Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH, hat der Wahlausschuss nach intensiver Diskussion den Kandidaten zugelassen. In der Satzung sind die Anforderungen an einen Aufsichtsratskandidaten in § 10.10 geregelt. Herr Dr. Ketteniß erfüllt bei sehr wohlwollender Auslegung das Kriterium gem. § 10.10.2. Der Wahlausschuss möchte die endgültige Entscheidung in die Hände der Mitgliederversammlung legen. Hier eine tabellarische Übersicht der zugelassenen Kandidaten: Kandidat/Kandidatur für Gremium Nachname Vorname Präsident Gronen, Thomas Präsidium Laschet, Carsten Präsidium Jansen, Björn Präsidium Hammer, Alexander Präsidium Frings, Thomas Präsident Hochscherff, Ralf Präsidium Görtges, Andreas Präsidium Fischer, Tobias Präsidium Platz, Heiko Ehrenrat Reinders, Manfred Ehrenrat Montañés, Joaquín „Jo" Ehrenrat Martinelli, Josef Ehrenrat Krause, Werner Ehrenrat Dautzenberg, Jens Ehrenrat Maubach, Heinz Verwaltungsrat Leisten, Hans-Peter Verwaltungsrat Poquett, Alois Verwaltungsrat Dr. Delheid, Johannes Verwaltungsrat Kempf, Gert Verwaltungsrat Lübbers, Dieter Verwaltungsrat Minartz, Thomas Aufsichtsrat Hansen, Holger Aufsichtsrat Dr. Ketteniß, Oskar Aufsichtsrat Schleiden, Michael Aufsichtsrat Wienands, Johannes Aufsichtsrat Momen, Osama Aufsichtsrat Mobertz, Marcel Der Wahlausschuss, 26.09.2021 Geändert von Alemannia Wahlausschuss (27.09.2021 um 21:18 Uhr) |
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#2
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#3
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Über den konkreten Fall weiß ich nichts. Aber die leider immer noch gültige Satzung stellt an Mitglieder, die in den AR möchten, nun mal enorm hohe Anforderungen. Ein Medizinstudium, ein Doktortitel und eine Tätigkeit als Facharzt reichen da eigentlich nicht aus (bzw. eben nur bei "sehr wohlwollender Auslegung"). Wenn du als Mitglied der Tischtennisabteilung allerdings irgendwann mal vier Jahre z.B. im Wahlausschuss gesessen hast, fragt keiner mehr nach deiner (beruflichen) Qualifikation. Da kannst du dich dann dank deiner "Gremienerfahrung" auch als ungelernter Hilfsarbeiter für den AR zur Wahl stellen. Alte Säcke wie Hopp, Calmund oder Mateschitz hätten bei uns als Mitgliederkandidaten übrigens auch keine Chance. Zu alt für den Alemannia-Aufsichtsrat - da helfen auch keine Millionen oder Milliarden. Lächerlich. Aber die Satzung soll ja jetzt angepackt werden. Gronen, der jetzt groß tönt, Laschet, Jansen & Co. hätten das allerdings längst machen können; der Entwurf liegt ihnen ja seit anderthalb Jahren vor.
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Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag: | ||
Geheimniskremer (28.09.2021), HansRosenthal4ever (28.09.2021), Heinsberger LandEi (28.09.2021), Neverwalkalone (28.09.2021), ottwiller (28.09.2021) |
#4
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Das Kriterium "Erfahrung von mindestens 3 Jahren in einem für die Aufsichtsratstätigkeit förderlichen Beruf" lässt natürlich sehr viel Raum für Interpretationen. Es kann sehr vieles "für die Aufsichtsratstätigkeit förderlich" sein. Pädagogische Berufe wie Lehrer oder Erzieher beinhalten wichtige Elemente der Konfliktmediation, diese sind sicherlich zumindest im weiteren Sinne förderlich für eine Gremientätigkeit. Und ein Proktologe kennt sich bestens im Umgang mit Ars..löchern aus, eine bessere Qualifikation gibt es gar nicht. Zurück zur Ernsthaftigkeit: Ein Mediziner, der eine eigene Praxis auch kaufmännisch leitet, dürfte hierdurch in meinen Augen bereits die für eine Aufsichtsratstätigkeit ausreichenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse nachgewiesen haben. |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Heinsberger LandEi für den nützlichen Beitrag: | ||
Neverwalkalone (28.09.2021) |
#5
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oder besser nich will um 3 spätestens weg und wenn zu viel zeug egfragt wird dauert es so lang |
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