Zitat:
Zitat von Franz Wirtz
Merkwürdig, war dies immer schon so? War bislang davon überzeugt, Vereinsmitgliedern müsse es aufgrund der Einladung und einer Auflistung aller anstehenden Punkte möglich sein, im Vorfeld über eine Teilnahme an der JHV zu entscheiden.
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Paragraf 10.5.:
10.5 Anträge von Mitgliedern müssen mindestens 10 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein, eine Begründung enthalten und von mindestens 50 Mitgliedern oder von mindestens 5% der Mitglieder unterzeichnet sein.
Anträge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können nur mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.