Alemannia Fan-Forum WFB anschlusstor  

Zurück   Alemannia Fan-Forum WFB > Alemannia > Fan-Forum > Der Wahlausschuss informiert

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.03.2021, 17:33
Benutzerbild von Heinsberger LandEi
Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 4.376
Abgegebene Danke: 6.658
Erhielt 5.242 Danke für 2.000 Beiträge
Zitat:
Zitat von Franz Wirtz Beitrag anzeigen
Kann mir nicht vorstellen, dass Irgendwer Vereinsmitglieder vom Besuch der Mitgliederversammlung - sofern diese stattfindet - abhalten darf. Jedenfalls solange nicht, wie gleichwertige alternative Formen der Teilhabe fehlen. Immerhin wären Ausgeschlossene daran gehindert, ihre satzungsgemäß verankerten Rechte wahrzunehmen.
Ich habe so den leisen Verdacht, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz über der privatrechtlichen Satzung eines Sportvereines steht.



Zitat:
Zitat von Franz Wirtz Beitrag anzeigen
Im Umkehrschluss leitet sich (nach meinem Verständnis) daraus ab, dass ein negatives Testergebnis als Zugangshürde inakzeptabel erscheint.

Ich vermute eher, dass dies die einzige Voraussetzung sein kann, unter der eine Veranstaltung mit dreistelliger Teilnehmerzahl zulässig sein wird. Ein Impfpass scheidet aus, solange nicht das Gros der Bevölkerung eine Impfmöglichkeit erhalten hat.



Zitat:
Zitat von Franz Wirtz Beitrag anzeigen
Testen ließen sich ohnehin nur diejenigen, die sich gegebenenfalls auch ein überraschendes Positiv-Ergebnis leisten könnten. Für manch' anderen dürfte selbst ein gering eingeschätztes Restrisiko bereits eine abschreckende Wirkung haben.
Das ist ja eine rein private Entscheidung; wer die Bedingungen für den Besuch einer Veranstaltung nicht erfüllen möchte, kann halt nicht da hin. Wenn ich keinen Helm anziehen möchte, darf ich nicht Motorrad fahren. Und es wäre auch kein besonders verantwortliches Verhalten, lieber unwissend infiziert und infektiös durch die Welt zu spazieren als durch einen simplen Test mit der einzigen Gefahr eines zweiwöchigen Balkonien-Urlaubs das Gesundheitsrisiko für sich selbst und seine Mitmenschen zu reduzieren.


Mal kurz ein Wattestäbchen in die Nase oder in einen Becher spucken ist ja auch nichts, was ich für unzumutbar oder gefährlich halten würde.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Heinsberger LandEi für den nützlichen Beitrag:
chris2010 (27.03.2021)
  #2  
Alt 27.03.2021, 20:03
Benutzerbild von Braveheart
Braveheart Braveheart ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 03.10.2015
Beiträge: 5.071
Abgegebene Danke: 10.386
Erhielt 13.804 Danke für 3.270 Beiträge
Angesichts der galoppierenden Pandemie wird die JHV im Juni, wenn überhaupt, digital stattfinden. Alles andere ist weltfremd.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.03.2021, 21:24
Benutzerbild von a.tetzlaff
a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
Foren-Inventar
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 19.395
Abgegebene Danke: 4.145
Erhielt 7.277 Danke für 3.252 Beiträge
Zitat:
Zitat von Braveheart Beitrag anzeigen
Angesichts der galoppierenden Pandemie wird die JHV im Juni, wenn überhaupt, digital stattfinden. Alles andere ist weltfremd.
Eher garnicht.

Digital würde bedeuten, dass Mitglieder , die nicht entsprechend ausgestattet sind, nicht teilnehmen können.
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu a.tetzlaff für den nützlichen Beitrag:
Franz Wirtz (27.03.2021)
  #4  
Alt 27.03.2021, 21:28
Benutzerbild von Luntenpaul
Luntenpaul Luntenpaul ist offline
Experte
 
Registriert seit: 29.08.2018
Beiträge: 894
Abgegebene Danke: 200
Erhielt 1.165 Danke für 458 Beiträge
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Eher garnicht.

Digital würde bedeuten, dass Mitglieder , die nicht entsprechend ausgestattet sind, nicht teilnehmen können.
Das wäre kein triftiger Grund. Wenn das Präsidium die JHV digital durchführen möchte, ist das sehr wohl möglich sowie juristisch einwandfrei - legitimiert durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.
__________________
So wie einst Real Madrid!

Geändert von Luntenpaul (27.03.2021 um 21:30 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Luntenpaul für den nützlichen Beitrag:
chris2010 (28.03.2021), Franz Wirtz (28.03.2021), Öcher Wellenbrecher (27.03.2021)
  #5  
Alt 27.03.2021, 23:30
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.532
Abgegebene Danke: 5.271
Erhielt 10.439 Danke für 3.048 Beiträge
Zitat:
Zitat von Luntenpaul Beitrag anzeigen
Das wäre kein triftiger Grund. Wenn das Präsidium die JHV digital durchführen möchte, ist das sehr wohl möglich sowie juristisch einwandfrei - legitimiert durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.
Gibt es die Sondergesetzgebung denn auch her, Mitgliederversammlungen - wie unsere JHV 2020, bei der eigentlich eine neue Satzung beschlossen werden sollte - einfach ausfallen zu lassen? Und was wäre mit der geplanten Satzungsänderung für die AR-Wahl? Wie ich es verstanden habe, müsste sie schriftlich in einer Art Briefwahl beschlossen werden. Und mindestens die Hälfte unserer ca. 5000 Mitglieder müsste dabei mitmachen. Und wie würden die neuen Gremien gewählt? Das sind auch alles nur zeitlich befristete Notlösungen. Fachleute empfehlen dringend, Digitalversammlungen, geänderte Wahlverfahren etc. für den Pandemiefall dauerhaft in der Vereinssatzung abzusichern. Ist das geplant?
__________________

Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag:
Franz Wirtz (28.03.2021)
  #6  
Alt 28.03.2021, 10:09
Benutzerbild von Luntenpaul
Luntenpaul Luntenpaul ist offline
Experte
 
Registriert seit: 29.08.2018
Beiträge: 894
Abgegebene Danke: 200
Erhielt 1.165 Danke für 458 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Gibt es die Sondergesetzgebung denn auch her, Mitgliederversammlungen - wie unsere JHV 2020, bei der eigentlich eine neue Satzung beschlossen werden sollte - einfach ausfallen zu lassen? Und was wäre mit der geplanten Satzungsänderung für die AR-Wahl? Wie ich es verstanden habe, müsste sie schriftlich in einer Art Briefwahl beschlossen werden. Und mindestens die Hälfte unserer ca. 5000 Mitglieder müsste dabei mitmachen. Und wie würden die neuen Gremien gewählt? Das sind auch alles nur zeitlich befristete Notlösungen. Fachleute empfehlen dringend, Digitalversammlungen, geänderte Wahlverfahren etc. für den Pandemiefall dauerhaft in der Vereinssatzung abzusichern. Ist das geplant?
Diese Detailfragen solltest Du nicht mir, sondern den Verantwortlichen stellen. Fakt ist: Die JHV darf digital durchgeführt werden. Alles, was darüber hinaus geht, ist ein Präzedenzfall und sollte natürlich vorab (!) juristisch abgeklopft werden, ohne Zweifel.
__________________
So wie einst Real Madrid!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.03.2021, 12:31
twickenham twickenham ist offline
Vielschreiber
 
Registriert seit: 21.08.2017
Beiträge: 253
Abgegebene Danke: 70
Erhielt 145 Danke für 85 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Gibt es die Sondergesetzgebung denn auch her, Mitgliederversammlungen - wie unsere JHV 2020, bei der eigentlich eine neue Satzung beschlossen werden sollte - einfach ausfallen zu lassen? Und was wäre mit der geplanten Satzungsänderung für die AR-Wahl? Wie ich es verstanden habe, müsste sie schriftlich in einer Art Briefwahl beschlossen werden. Und mindestens die Hälfte unserer ca. 5000 Mitglieder müsste dabei mitmachen. Und wie würden die neuen Gremien gewählt? Das sind auch alles nur zeitlich befristete Notlösungen. Fachleute empfehlen dringend, Digitalversammlungen, geänderte Wahlverfahren etc. für den Pandemiefall dauerhaft in der Vereinssatzung abzusichern. Ist das geplant?
(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.


aber sicher hat das präsidium diese regel böswillig durch den bundestag geschmuggelt um einen deiner glanzvollen auftritte zu unterbinden
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu twickenham für den nützlichen Beitrag:
Franz Wirtz (29.03.2021)
  #8  
Alt 29.03.2021, 18:03
Benutzerbild von Heinsberger LandEi
Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 4.376
Abgegebene Danke: 6.658
Erhielt 5.242 Danke für 2.000 Beiträge
Zitat:
Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.


aber sicher hat das präsidium diese regel böswillig durch den bundestag geschmuggelt um einen deiner glanzvollen auftritte zu unterbinden

Aber warum sollte eine digitale JHV nicht zumutbar sein? Auch für die Seniorengeneration ist das Internet heute kein Neuland mehr. Kann man sich darauf berufen, wenn nur ein kleinster Bruchteil aller Mitglieder das nicht beherrscht?
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 30.03.2021, 08:43
twickenham twickenham ist offline
Vielschreiber
 
Registriert seit: 21.08.2017
Beiträge: 253
Abgegebene Danke: 70
Erhielt 145 Danke für 85 Beiträge
Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Aber warum sollte eine digitale JHV nicht zumutbar sein? Auch für die Seniorengeneration ist das Internet heute kein Neuland mehr. Kann man sich darauf berufen, wenn nur ein kleinster Bruchteil aller Mitglieder das nicht beherrscht?
ist es dem verein denn zumutbar? ich hab keine ahnung, ob man eine videokonferenz mit mehr als 5000 teilnehmern vernünftig organisieren kann.


die bayern haben es auch nicht hinbekommen:
https://fcbayern.com/de/news/2021/03...rsammlung-2020


und der fc ebenfalls nicht:
https://www.rundschau-online.de/news...=1617086897683


st. pauli hat wohl eine versammlung durchgeführt. jedenfalls ist es nicht abwegig sie abzusagen.

Geändert von twickenham (30.03.2021 um 08:47 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 30.03.2021, 16:16
Franz Wirtz Franz Wirtz ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 30.08.2016
Beiträge: 1.618
Abgegebene Danke: 1.874
Erhielt 831 Danke für 420 Beiträge
Ausrufezeichen Nur als Ergänzung ...

Zitat:
Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
Ist es dem Verein denn zumutbar? ich hab keine Ahnung, ob man eine Videokonferenz mit mehr als 5000 Teilnehmern vernünftig organisieren kann?
Die Bayern haben es auch nicht hinbekommen:
https://fcbayern.com/de/news/2021/03...rsammlung-2020
Und der FC ebenfalls nicht:
https://www.rundschau-online.de/news...=1617086897683
St. Pauli hat wohl eine Versammlung durchgeführt. jedenfalls ist es nicht abwegig sie abzusagen.
DER FC ST. PAULI VERSCHIEBT SEINE AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Freitag, 26. März 2021, 16:00 Uhr
https://www.fcstpauli.com/news/versc...s-fc-st-pauli/

Die für Sonntag (2.5.) geplante außerordentliche Mitgliederversammlung im Millerntor-Stadion wird verschoben. Ein neues Datum steht noch nicht fest. Das hat das Präsidium des FC St. Pauli mit Blick auf pandemische Lage entschieden.
Nachdem die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 nur als digitale Versammlung stattfinden konnte, wurde eine außerordentliche Mitgliederversammlung geplant, um eine direkte Aussprache und Diskussion zu gestellten Anträgen zu ermöglichen. Diese war als Präsenzveranstaltung im Millerntor-Stadion angedacht.

Aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklungen in Deutschland hat der FC St. Pauli entschieden, seiner Verantwortung gegenüber seinen Mitgliedern gerecht zu werden und die außerordentliche Mitgliederversammlung zu verschieben. Weitere Informationen folgen zeitnah.


Und die Ergänzung zur Ergänzung
MITGLIEDERVERSAMMLUNG ENTLASTET PRÄSIDIUM UND AMATEURVORSTAND
Donnerstag, 17. Dezember 2020, 21:35 Uhr
https://www.fcstpauli.com/news/mitgl...ateurvorstand/
.
__________________
„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“
Joachim Ringelnatz

Geändert von Franz Wirtz (30.03.2021 um 17:00 Uhr) Grund: Ergänzung ...
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 30.03.2021, 17:57
Benutzerbild von Heinsberger LandEi
Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 4.376
Abgegebene Danke: 6.658
Erhielt 5.242 Danke für 2.000 Beiträge
Zitat:
Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
ist es dem verein denn zumutbar? ich hab keine ahnung, ob man eine videokonferenz mit mehr als 5000 teilnehmern vernünftig organisieren kann.


die bayern haben es auch nicht hinbekommen:
https://fcbayern.com/de/news/2021/03...rsammlung-2020


und der fc ebenfalls nicht:
https://www.rundschau-online.de/news...=1617086897683


st. pauli hat wohl eine versammlung durchgeführt. jedenfalls ist es nicht abwegig sie abzusagen.

In den Berichten steht aber nix davon, dass die Vereine das nicht digital machen könnten. Bei den Bayern steht, dass die Präsenzveranstaltung die gewünschte Form sei, beim FC hatte man im Dezember eine digitale JHV für März geplant.



Es ist auch nicht davon auszugehen, dass sämtliche Mitglieder teilnehmen werden. Vielleicht wegen Corona etwas mehr als sonst. Bisher waren in Präsenz meist weniger als 10 % der Mitglieder anwesend. Auch digital werden wir vermutlich keine vierstellige Teilnehmerzahl erreichen.


Software- bzw. Plattform-Anbieter für solche Veranstaltungen gibt es einige, ich vermute, dass die Kosten im Vergleich zu einer Präsenzveranstaltung mit Saalmiete, Technik etc. auch nicht unzumutbar hoch wären.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 30.03.2021, 18:15
Geheimniskremer Geheimniskremer ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 23.12.2015
Beiträge: 3.440
Abgegebene Danke: 3.075
Erhielt 5.770 Danke für 1.920 Beiträge
Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
In den Berichten steht aber nix davon, dass die Vereine das nicht digital machen könnten. Bei den Bayern steht, dass die Präsenzveranstaltung die gewünschte Form sei, beim FC hatte man im Dezember eine digitale JHV für März geplant.



Es ist auch nicht davon auszugehen, dass sämtliche Mitglieder teilnehmen werden. Vielleicht wegen Corona etwas mehr als sonst. Bisher waren in Präsenz meist weniger als 10 % der Mitglieder anwesend. Auch digital werden wir vermutlich keine vierstellige Teilnehmerzahl erreichen.


Software- bzw. Plattform-Anbieter für solche Veranstaltungen gibt es einige, ich vermute, dass die Kosten im Vergleich zu einer Präsenzveranstaltung mit Saalmiete, Technik etc. auch nicht unzumutbar hoch wären.
Viele Ideen scheitern am Horizont der Menschen, die sie umsetzen müssten.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 30.03.2021, 22:30
Benutzerbild von Wissquass
Wissquass Wissquass ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 08.12.2014
Beiträge: 4.525
Abgegebene Danke: 4.150
Erhielt 4.777 Danke für 1.846 Beiträge
Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Aber warum sollte eine digitale JHV nicht zumutbar sein? Auch für die Seniorengeneration ist das Internet heute kein Neuland mehr. Kann man sich darauf berufen, wenn nur ein kleinster Bruchteil aller Mitglieder das nicht beherrscht?


..hab in den letzten Monaten mit wachsender Abneigung an so viel Webinaren teilgenommen....
Wäre definitiv nicht dabei...
__________________
Da hat doch jetzt tatsächlich einer eine zusätzliche Flasche aufs Spielfeld geworfen..
(Werner Hansch)
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 15.04.2021, 19:37
Benutzerbild von DerLängsteFan
DerLängsteFan DerLängsteFan ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 5.712
Abgegebene Danke: 3.569
Erhielt 5.212 Danke für 1.688 Beiträge
https://www.alemannia-aachen.de/aktu...UpvDA_Hy-OwvCg


JHV abgesagt.
__________________

Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu DerLängsteFan für den nützlichen Beitrag:
chris2010 (15.04.2021)
  #15  
Alt 28.03.2021, 12:44
Benutzerbild von a.tetzlaff
a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
Foren-Inventar
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 19.395
Abgegebene Danke: 4.145
Erhielt 7.277 Danke für 3.252 Beiträge
Zitat:
Zitat von Luntenpaul Beitrag anzeigen
Das wäre kein triftiger Grund. Wenn das Präsidium die JHV digital durchführen möchte, ist das sehr wohl möglich sowie juristisch einwandfrei - legitimiert durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.
Richtig.
Habe ich gerade mal überflogen.

Wenn keine JHV stattfindet, bleibt Fröhlich im Amt.

Der Vorstand kann festlegen , eine digitale JHV durchzuführen oder den Mitgliedern gestatten, ihre Stimmen schriftlich abzugen, quasi eine Briefwahl.

Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 28.03.2021, 13:03
Benutzerbild von easy
easy easy ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 1.997
Abgegebene Danke: 108
Erhielt 1.450 Danke für 362 Beiträge
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Richtig.
Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.
Ich bin mir sicher, dass - sofern vonnöten - der Vorstand die langjährige Praxis fortsetzen wird und ein "Gutachten" einer befreundeten Kanzlei aus dem Hut zaubert, die sein Handeln legitimiert.
__________________
Es kommt anders, wenn man denkt ;)!
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu easy für den nützlichen Beitrag:
a.tetzlaff (28.03.2021)
  #17  
Alt 28.03.2021, 17:25
Bucki Bucki ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 647
Abgegebene Danke: 872
Erhielt 356 Danke für 127 Beiträge
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Richtig.
Habe ich gerade mal überflogen.

Wenn keine JHV stattfindet, bleibt Fröhlich im Amt.

Der Vorstand kann festlegen , eine digitale JHV durchzuführen oder den Mitgliedern gestatten, ihre Stimmen schriftlich abzugen, quasi eine Briefwahl.

Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.
1. Laut Satzung ist erstmal die persönliche Anwesenheit eines Mitglieds erforderlich und eine Briefwahl ausdrücklich nicht vorgesehen.

2. Der Wahlausschuss hat auch das letzte Wort, ob Wahlen unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden können. Denn die Organisation und Abwicklung der Wahlen obliegt einzig und allein dem Wahlausschuss.
__________________
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP)
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Bucki für den nützlichen Beitrag:
chris2010 (28.03.2021), Franz Wirtz (28.03.2021)
  #18  
Alt 28.03.2021, 21:06
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.532
Abgegebene Danke: 5.271
Erhielt 10.439 Danke für 3.048 Beiträge
Zitat:
Zitat von Bucki Beitrag anzeigen
1. Laut Satzung ist erstmal die persönliche Anwesenheit eines Mitglieds erforderlich und eine Briefwahl ausdrücklich nicht vorgesehen.

2. Der Wahlausschuss hat auch das letzte Wort, ob Wahlen unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden können. Denn die Organisation und Abwicklung der Wahlen obliegt einzig und allein dem Wahlausschuss.
Wen interessiert die Satzung? Laut Satzung MUSS die Mitgliederversammlung (hier 2020) im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden. Sie mit zwei Homepage-Dreizeilern erst zu verschieben und dann ganz abzusagen, war - Corona hin oder her - schon grenzwertig. Dies sollte und darf 2021 nicht nochmal passieren, zumal es die ausdrückliche gesetzliche Genehmigung für Digitalversammlungen gibt.
Im übrigen ist es widersprüchlich, eine digitale Satzungsdiskussion abzulehnen, weil ja nicht alle Mitglieder mit dem Internet vertraut seien, die JHV 2020 aber lediglich übers Internet abzusagen. Ein erläuternder Brief an alle Mitglieder wäre das Mindeste gewesen. Auch hätte man die Rechenschafts- und Kassenberichte schriftlich zur Kenntnis geben können. Dieses Präsidium jedoch arbeitet nach Gutsherrenart, und der Verwaltungsrat gibt seinen Segen.
__________________

Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag:
Aix-la-Chapelle (29.03.2021), Kaiser Wilhelm (28.03.2021)
  #19  
Alt 29.03.2021, 09:37
Benutzerbild von a.tetzlaff
a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
Foren-Inventar
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 19.395
Abgegebene Danke: 4.145
Erhielt 7.277 Danke für 3.252 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Wen interessiert die Satzung? Laut Satzung MUSS die Mitgliederversammlung (hier 2020) im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden. Sie mit zwei Homepage-Dreizeilern erst zu verschieben und dann ganz abzusagen, war - Corona hin oder her - schon grenzwertig. Dies sollte und darf 2021 nicht nochmal passieren, zumal es die ausdrückliche gesetzliche Genehmigung für Digitalversammlungen gibt.
Im übrigen ist es widersprüchlich, eine digitale Satzungsdiskussion abzulehnen, weil ja nicht alle Mitglieder mit dem Internet vertraut seien, die JHV 2020 aber lediglich übers Internet abzusagen. Ein erläuternder Brief an alle Mitglieder wäre das Mindeste gewesen. Auch hätte man die Rechenschafts- und Kassenberichte schriftlich zur Kenntnis geben können. Dieses Präsidium jedoch arbeitet nach Gutsherrenart, und der Verwaltungsrat gibt seinen Segen.
Es ist seit 20 Jahren bei Alemannia so , dass das Präsidium arbeitet, wie es will und sich das vom Verwaltungsrat absegnen lässt.
Fröhlich hat so weiter gemacht, wie es immer war.
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu a.tetzlaff für den nützlichen Beitrag:
Aix-la-Chapelle (29.03.2021), Neverwalkalone (29.03.2021)
  #20  
Alt 29.03.2021, 12:31
twickenham twickenham ist offline
Vielschreiber
 
Registriert seit: 21.08.2017
Beiträge: 253
Abgegebene Danke: 70
Erhielt 145 Danke für 85 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Im übrigen ist es widersprüchlich, eine digitale Satzungsdiskussion abzulehnen, weil ja nicht alle Mitglieder mit dem Internet vertraut seien, die JHV 2020 aber lediglich übers Internet abzusagen. Ein erläuternder Brief an alle Mitglieder wäre das Mindeste gewesen. Auch hätte man die Rechenschafts- und Kassenberichte schriftlich zur Kenntnis geben können.
da hast du allerdings recht
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu twickenham für den nützlichen Beitrag:
Franz Wirtz (29.03.2021)
Antwort

Werbung



Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
2007 - 2023 aachen arena
Impressum

Werbung