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  #1  
Alt 02.08.2012, 11:02
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circo circo ist offline
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Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Richtig, deshalb wird das was wir suchen in der Sa´tzung der GMBH stehen und nicht in der Satzung des Vereins.
Ich habe hier unterstellt das der Artikel der AN hier richtig ist.
Die GmbH hat eine Satzung? Cool. Ist sie geheim oder wo kann man sie lesen?




Zitat:
Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders.

Von der Alemannia HP Gesellschaft Alemannia GMBH:

"....es laut Satzung einen Aufsichtsrat, der aus drei Vorstandsmitgliedern der Alemannia sowie bis zu vier von der Mitgliederversammlung zu wählenden Aufsichtsräten besteht.. "

Daraus entnehme ich erstens es gibt eine Satzung der GMBH weil in der Satzung des Vereins steht es nicht.
Zweitens folgere ich daraus das das Präsidium allenfalls für die drei aus dem Präsidium stammenden AR Entscheidungshoheit hat,
nicht aber für die von der Mitgliederversammlung gewählten zu denen Rambau gehört. Laut Artikel und das glaube ich in diesem Fall wäre hier der VR als Gremium der Mitgliederversammlung gefragt .
Die auf der HP erwähnte Satzung ist die des Vereins und nicht der GmbH. Ob Du Pauli und seinen Artikel glaubst, bleibt Dir überlassen. Der Pauli scheint bei der ganzen Geschichte und Satzung ziemlich verpeilt zu sein, und dazu voreingenommen.
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altercblock (02.08.2012)
  #2  
Alt 02.08.2012, 11:08
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Zitat:
Zitat von circo Beitrag anzeigen
Die GmbH hat eine Satzung? Cool. Ist sie geheim oder wo kann man sie lesen?

Die auf der HP erwähnte Satzung ist die des Vereins und nicht der GmbH. Ob Du Pauli und seinen Artikel glaubst, bleibt Dir überlassen. Der Pauli scheint bei der ganzen Geschichte und Satzung ziemlich verpeilt zu sein, und dazu voreingenommen.

Gehen wir davon aus , du liegst richtig, bleibt die Frage . Wo ist das mit dem Aufsichtsrat denn dann geregelt? Auch du hast es ja in der Vereinssatzung nichts gefunden weil der AR kein Gremium des Vereins ist. Irgendwas ist doch da sehr suspekt.
__________________
"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."

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  #3  
Alt 02.08.2012, 12:38
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Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Gehen wir davon aus , du liegst richtig, bleibt die Frage . Wo ist das mit dem Aufsichtsrat denn dann geregelt? Auch du hast es ja in der Vereinssatzung nichts gefunden weil der AR kein Gremium des Vereins ist. Irgendwas ist doch da sehr suspekt.
Eventuell ist das mit dem AR im Gesellschaftsvertrag (den ich nicht einsehen kann) geregelt. Wahrscheinlich aber nicht, deswegen das Gutachten.

Ich weiß nicht was suspekt sein soll. SOLLTE der Fall eintretten (unabhängig vom Fall Rambau), dass ein AR-Mitglied absolut untragbar geworden ist, weil er seine Pflichten grob verletzt hat (und dadurch dem Verein und der Gmbh Schaden zufügt) , muss es eine Möglichkeit geben ihn zu entfernen. Ich kenne mich damit nicht aus und überlasse das den Satzungs- und Rechtsexperten (daher bin ich sehr dankbar über die Erläuterungen von Gardien). Es ist nur erstaunlich, dass mehrfach Heyen dauernd Satzungsbruch vorgeworfen wird, obwohl das nicht belegbar ist.

Spekulationen in einem Forum sind gut und schön, aber so lange die belegten Vorwürfe gegen Rambau nicht bekannt sind und die Rechtsmässigkeit des Vorgehens des Präsidium nicht geklärt ist, kann man weder ihn noch das Präsidium verurteilen. Heyen bloß Machtansprüche zu unterstellen und Kraemer als Hauptmotive darzustellen gibt für mich die Sache nicht her und ist mir zu populistisch.

Geändert von circo (02.08.2012 um 15:44 Uhr)
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  #4  
Alt 02.08.2012, 13:21
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Der Zeitpunkt sowie die Art und Weise lassen sehr stark vermuten, dass die Abberufung Rambau's, in direktem Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung Kraemer's steht. Wobei Rambau alleine diese hätte auch nicht verhindern können.

Sollte Rambau aber tatsächlich seine Pflichten verletzt haben und man sich bei der Abberufung an die Regeln und Vorgaben für dieses Prozedere halten, dann ist an der Abberufung - Mitgliedervertreter hin oder her - nichts auszusetzen.

Wenn es aber nur um's "Ausquatschen von Internas" geht, müssten einige andere - auch aus anderen Gremien - aber zuerst abberufen werden.
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  #5  
Alt 02.08.2012, 14:32
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Das Märchen von der gelebten Demokratie

Es war einmal ein Aufsichtsratsvorsitzender einer Fußball-GmbH, der im Gremienland inmitten seiner uneigennützigen Gremienmitglieder so glücklich und zufrieden lebte wie weiland König Artus mit seinen Rittern der Tafelrunde.

Da geschah das Unfassbare: Ritter Horst (nomen est omen - mit den Rittern Horst gab es schon öfters Ärger) war nicht immer der gleichen Meinung wie sein Vorsitzender. Das erzürnte den Vorsitzenden derart, dass er darüber nachdachte, wie er ihn wohl loswerden könne.

Ritter Horst war zwar der von den Mitgliedern in das Aufsichtsgremium gewählte Mitglied, aber was soll's.

Seine Berater zeigten ihm den Weg auf. Zum Glück hat die Vereinssatzung für diesen Fall eine Lösung vorgesehen. Der Verwaltungsrat mit Ritter Manfred an der Spitze kann unliebsame Aufsichtsratsmitglieder abberufen.

Also schrieb der Aufsichtsratsvorsitzende einen Brief an den Verwaltungsrat und listete dort die gravierenden Versäumnisse und Verfehlungen des Ritters Horst auf und dokumentierte einen Vertrauensbruch. Er dachte, damit sei die unliebsame Sache erledigt und wollte fortan wieder glücklich und zufrieden inmitten seiner uneigennützigen Gremienmitglieder leben.

Doch was geschah? Ritter Manfred, der Vorsitzende des Verwaltungsrats, sah sich außerstande, eine Entscheidung zu treffen, da ihm Informationen und Belege fehlen würden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende sann nach einem Ausweg aus dieser unglücklichen Lage. Plötzlich fiel es ihm wie Schuppen aus den Haaren: Es gab doch noch ein weiteres Gremium, nämlich das Präsidium, und, welch Glück: Zufälligerweise war der Aufsichtsratsvorsitzende auch noch Präsident und damit der Vorsitzende des Präsidiums.

Flugs wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob man denn auf Ritter Manfred und seine Mannen verzichten könne. Man mag es kaum glauben, aber schon wieder war dem Aufsichtsratsvorsitzenden das Glück hold. Der völlig neutrale und unbeeinflussbare Gutachter bescheinigte, dass Ritter Manfred nicht gebraucht werde.

Ritter Horst, der anstatt zu arbeiten irgendwo faul in der Sonne lag, war damit Geschichte und der Aufsichtsratsvorsitzende lebte wieder glücklich und zufrieden mit seinen uneigennützigen Gremienmitgliedern im Gremienland.

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  #6  
Alt 02.08.2012, 15:22
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Seine Berater zeigten ihm den Weg auf. Zum Glück hat die Vereinssatzung für diesen Fall eine Lösung vorgesehen. Der Verwaltungsrat mit Ritter Manfred an der Spitze kann unliebsame Aufsichtsratsmitglieder abberufen.
Gerade für diesen Fall hat die Vereinssatzung (hier nachlesbar:http://www.alemannia-aachen.de/klub/verein/satzung/) keine Lösung vorgesehen. Mindestens das kann man zur Kenntnis nehmen.

Geändert von circo (02.08.2012 um 15:27 Uhr)
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  #7  
Alt 03.08.2012, 10:32
WoT WoT ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Seine Berater zeigten ihm den Weg auf. Zum Glück hat die Vereinssatzung für diesen Fall eine Lösung vorgesehen. Der Verwaltungsrat mit Ritter Manfred an der Spitze kann unliebsame Aufsichtsratsmitglieder abberufen.
Gerade für diesen Fall hat die Vereinssatzung (hier nachlesbar:http://www.alemannia-aachen.de/klub/verein/satzung/) keine Lösung vorgesehen. Mindestens das kann man zur Kenntnis nehmen.
Angenommen, Dein jetziges Verständnis hätte bis zur (überraschenden?) Zurückweisung durch Ritter Manfred niemand geteilt, im Gegenteil gerade die edelsten Ritter hätten -wie der Herold es uns kundtat- ausdrücklich und mehrfach dort nachgefragt, würdest Du wenigstens das zur Kenntnis nehmen, Ritter Circo? Und könnte entgegen Deiner Vermutung evtl "keine Lösung" nicht exakt die richtige und von der Satzung vorgesehene Lösung sein? Nun, natürlich alles Narrenschwatz!

Wäre es Deinem Sinne nach, spräche dann bereits der Umstand, daß sich endlich teurer herbeigerufener Söldner Hilfe Dank doch noch die einzig wahre Edelmannschar fand, in überhaupt irgendeiner Weise dafür, daß sie tatsächlich eine Siegerstrategie wählte?

... brabbelt schusslig ein klappriger Hofnarr
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Blackthorne (03.08.2012)
  #8  
Alt 03.08.2012, 10:59
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Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
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Was auch immer dem Horst Rambau vorgeworfen wird und ganz abgesehen davon was er getan haben mag oder nicht.
Dass dafür ein Gutachten her musste um ihn mit wahnwitzigen Tricksereien abzuschiessen, das stinkt wirklich zum Himmel!

Egal wie und egal was hinter verschlossenen Türen alles vorgefallen sein mag, das hätte einfach anders ablaufen müssen. Und genau das WIE an der ganzen Geschichte lässt sie letzen Endes im Grunde erst zur Farce werden.
Wenn es von Horst Rambau tatsächlich derart gravierende Verfehlungen gegeben haben sollte, dass er ausgeschlossen werden musste, dann hätte ein eindeutigeres unmissverständlicheres Signal her gemusst als solch eine windige intrigante Vergutachterei, dann hätte es eine klare möglichst einstimmige Entscheidung aller Beteiligten geben müssen, die deutlich macht dass der Verein solche Verfehlungen( was immer ihm Vorgeworfen wird) nicht duldet.
Falls die Verfehlungen nicht eindeutig ausreichend für einen Ausschluss aus dem Aufsichtsrat sein sollten, dann hätte man sich an den reguklären Weg und die üblichen Spielregeln halten müssen und nicht versuchen so schäbig herum zu Tricksen, dass man ein Gutachten braucht um das aussergewöhnliche Vorgehen zu legitimieren versuchen.

Das WIE an dem ganzen Theater stinkt wirklich mehr als nur gewaltig. Und alleine dafür sollte es in meinen Augen nach Möglichkeit entsprechende Konsequenzen geben, denn dass zerstört viel mehr Vertrauen und Spaltet den Verein und schadet viel mehr als alles alle erdenklichen Verfehlungen Rambaus es wohl jemals könnten.
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  #9  
Alt 03.08.2012, 11:25
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Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Angenommen, Dein jetziges Verständnis hätte bis zur (überraschenden?) Zurückweisung durch Ritter Manfred niemand geteilt, im Gegenteil gerade die edelsten Ritter hätten -wie der Herold es uns kundtat- ausdrücklich und mehrfach dort nachgefragt, würdest Du wenigstens das zur Kenntnis nehmen, Ritter Circo? Und könnte entgegen Deiner Vermutung evtl "keine Lösung" nicht exakt die richtige und von der Satzung vorgesehene Lösung sein? Nun, natürlich alles Narrenschwatz!
Nun, ich überlese mal Deinen polemisch-sarkastischen Unterton.

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass der von vielen genannte "Satzungsweg" um ein AR-Mitglied auszuschliessen in der Satzung nicht zu finden ist. Möglich, dass "keine Lösung" die Lösung ist. Ich halte es allerdings grundsätzlich für notwendig, dass es möglich sein muss, ein absolut untragbar gewordenes (unabhängig vom jetzigen Fall - also das ist keine Vorverurteilung) AR-Mitglied zeitnah auszuschliessen. Ist diese Eventualität weder in der Satzung noch im Gesellschaftsvertrag geregelt und will man eine Bruchlandung vor Gericht vermeiden, dann sind die Söldern vielleicht doch eine notwendige Lösung.

Im jetzigen Fall kenne ich die monierten Verfehlungen nicht und kann daher für mich kein Urteil bilden.


Zitat:
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Wäre es Deinem Sinne nach, spräche dann bereits der Umstand, daß sich endlich teurer herbeigerufener Söldner Hilfe Dank doch noch die einzig wahre Edelmannschar fand, in überhaupt irgendeiner Weise dafür, daß sie tatsächlich eine Siegerstrategie wählte?

... brabbelt schusslig ein klappriger Hofnarr
Interessanter wäre, wenn Du mir einen gangbaren Weg aufzeigt. Oder ist für Dich undenkbar, dass es zu der Situation kommt, wo ein AR-Mitglied ausgeschlossen werden muss.
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  #10  
Alt 03.08.2012, 12:13
WoT WoT ist offline
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
[...] Interessanter wäre, wenn Du mir einen gangbaren Weg aufzeigt. Oder ist für Dich undenkbar, dass es zu der Situation kommt, wo ein AR-Mitglied ausgeschlossen werden muss.
Ach, für Hofnarren ist vieles "denk"-bar, seeehr vieles.

Klapprige Hofnarren können sich in ihrer Schussligkeit sogar vorstellen, Vorstände zu entlassen und finden dafür in der Satzung eine "Lösung" (§14 Abs 11). Hofnarren, ganz besonders die klapprigen, neigen aber üüüüberhaupt nicht zu dem Schluß, daß sie jeden Weg bereits allein deswegen gehen sollten, nur weil er da ist. Solche Heldentaten besingen sie nur leise und überlassen ihre Vornahme denen, denen solcher Heldenruhm zutiefst gebührt.

Hofnarren neigen auch überhaupt nicht zu dem Schluß, daß kein anderer Weg da sei, nur weil der Weg, den bisher alle für notfalls gangbar hielten, unbequem scheint. Hofnarren könnten sich statt dessen sogar vorstellen, daß der Burgherr, dessen Gut die Edelritter so neckisch verwalten, manchen Weg nicht ganz zufällig ziemlich unbequem gemacht und sogar auch noch mit Wächtern versehen oder sogar einfach versperrt hat.

Und Hofnarren können sich sogar vorstellen, daß der Burgherr innerhalb deutlich kürzerer Zeit und mit deutlich geringeren Aufwand für seine Lehensnehmer verbindlich ansprechbar ist, als teuer herbeigerufene Söldner. Und Hofnarren können sich sogar vorstellen, daß der Burgherr von seinen so hilflosen Lehensnehmern nach dem Weg, dem "gangbaren", gefragt werden will, bevor sie auf die Idee kommen, auf seine Kasse Söldner zu rufen.

Aber Hofnarren, jedenfalls die klapprigen, können sich nicht, -genauer: nicht mehr- vorstellen, daß die edelsten Edelleute den extrem einfachen, allgemein bekannten und -gerade für die edelsten Edelleute stets weit offenen- Weg zum Burgherrn für "gangbar" halten. Am Ende des Weges könnte jemand weniger willfährig sein als die vom Burgherren teuer zu zahlenden Söldner.

Geändert von WoT (03.08.2012 um 14:39 Uhr)
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Max (03.08.2012)
  #11  
Alt 03.08.2012, 12:43
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Ach, für Hofnarren ist vieles "denk"-bar, seeehr vieles.
Natürlich ist auch für mich vieles denkbar und, unbestritten gibt es - sollte eine Zusammenarbeit mit einem AR-Mitglied absolut nicht mehr möglich sein - viel bessere Wege. Angefangen mit einem Nahelegen eines Rücktritts. Weil ich die Fakten nicht kennen, führe ich nur eine theoretische Diskussion. Dabei habe ich für meine Argumentation angenommen (das muss natürlich nicht der Wahrheit entsprechen), dass alle Möglichkeiten, inklusiv der oben skizzierten, ausgeschöpft waren.

Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Klapprige Hofnarren können sich in ihrer Schussligkeit sogar vorstellen, Vorstände zu entlassen und finden dafür in der Satzung eine "Lösung" (§14 Abs 11). Hofnarren, ganz besonders die klapprigen, neigen aber üüüüberhaupt nicht zu dem Schluß, daß sie jeden Weg bereits allein deswegen gehen sollten, nur weil er da ist. Solche Heldentaten besingen sie nur leise und überlassen ihre Vornahme denen, denen solcher Heldenruhm zutiefst gebührt.
Dass der VR das Präsidium entlassen kann steht in der Satzung, aber das ist hier (bislang) nicht das Thema. Ich weiß nicht, warum Du daran Anstoss nimmst, dass ich darauf hingewiesen habe, dass in der Satzung nicht steht, dass der VR ein AR-Mitglied entassen kann.
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  #12  
Alt 03.08.2012, 14:36
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[...]
Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Klapprige Hofnarren können sich in ihrer Schussligkeit sogar vorstellen, Vorstände zu entlassen und finden dafür in der Satzung eine "Lösung" (§14 Abs 11). Hofnarren, ganz besonders die klapprigen, neigen aber üüüüberhaupt nicht zu dem Schluß, daß sie jeden Weg bereits allein deswegen gehen sollten, nur weil er da ist. Solche Heldentaten besingen sie nur leise und überlassen ihre Vornahme denen, denen solcher Heldenruhm zutiefst gebührt.
Dass der VR das Präsidium entlassen kann steht in der Satzung, aber das ist hier (bislang) nicht das Thema. Ich weiß nicht, warum Du daran Anstoss nimmst, dass ich darauf hingewiesen habe, dass in der Satzung nicht steht, dass der VR ein AR-Mitglied entassen kann.
Ich nehme an Deinem Hinweis nicht Anstoß. Ich halte den Umstand, auf den Du hingewiesen hast, für nicht so bedeutend.

Der von Dir in Bezug genommene Absatz meines Beitrages, den ich der Einfachheit halber noch einmal einkopiert habe, hat drei Sätze. Der zweite Satz dort erklärt, warum ich die Satzungslage für nicht gar so bedeutend halte. Der erste Satz soll die Empfänglichkeit derer, die evtl verkürzt zu denken versucht sein sollten, "der darf das, also ist es richtig, was er tut", für diesen zweiten Satz erhöhen, mehr nicht. Eine reine Vorsichtsmaßnahme eines von vielen langen Diskussionen bereits klapprigen Narrens halt.

Natürlich bedeutet andererseits der Umstand, daß man etwas darf, keinesfalls, daß man es auf keinen Fall tun sollte. In meinem vorigen Beitrag greift der vorletzte Absatz dieser Überlegung vor. Du hast ihn -nehme ich an- verstanden und unbeanstandet gelassen, und ich schreibe das hier natürlich wiederum nur vorsorglich, da ja vielleicht auch noch andere es lesen.
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  #13  
Alt 03.08.2012, 12:22
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Interessanter wäre, wenn Du mir einen gangbaren Weg aufzeigt. Oder ist für Dich undenkbar, dass es zu der Situation kommt, wo ein AR-Mitglied ausgeschlossen werden muss.
Es gibt neben der Vereinssatzung noch eine Satzung (oder Geschäftsordnung) des Aufsichtsrats, ein ebensolche des Präsidiums sowie auch eine des Verwaltungsrats. Was im Einzelnen darin geregelt ist, entzieht sich den meisten von uns, da diese Dinge nicht veröffentlicht wurden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat einen Brief mit den angeblichen Verfehlungen an den Verwaltungsrat geschrieben mit dem Ziel der Abberufung des AR-Mitgliedes Horst Rambau. Wir können also davon ausgehen, dass nach den Regularien der verschiedenen Gremien der Verwaltungsrat die Instanz ist, die für eine solche Abberufung zuständig ist.

Nachdem dort nicht wie erwartet reagiert wurde, weil Informationen und Belege für eine Absetzung fehlten, wurde nicht etwa nachgebessert, sondern per juristischem Gutachten das Präsidium, bei dem der Initiator der Abberufung Vorsitzender ist und Schalten und Walten kann, wie er will, für zuständig erklärt.

Wer meint, dass das in Ordnung ist, soll halt bei seiner Meinung bleiben und bei der nächsten Mitgliederversammlung wieder brav Hipp-Hipp-Hurra rufen.

Horst Rambau war das von den Mitgliedern gewählte AR-Mitglied. Wären seine Verfehlungen so schlimm wie hier angenommen, wäre es losgelöst von juristischen Tricksereien mindestens notwendig gewesen, das vorher mit der Vertretung der organisierten Fans zu besprechen.

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  #14  
Alt 03.08.2012, 12:54
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Es gibt neben der Vereinssatzung noch eine Satzung (oder Geschäftsordnung) des Aufsichtsrats, ein ebensolche des Präsidiums sowie auch eine des Verwaltungsrats. Was im Einzelnen darin geregelt ist, entzieht sich den meisten von uns, da diese Dinge nicht veröffentlicht wurden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat einen Brief mit den angeblichen Verfehlungen an den Verwaltungsrat geschrieben mit dem Ziel der Abberufung des AR-Mitgliedes Horst Rambau. Wir können also davon ausgehen, dass nach den Regularien der verschiedenen Gremien der Verwaltungsrat die Instanz ist, die für eine solche Abberufung zuständig ist.
Sollte es so sein, dann kann ich sogar Deine Argumentation folgen. Aber ich (wir) weiß (wissen) es nicht. Wir spekulieren ja alle.
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  #15  
Alt 03.08.2012, 13:01
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Sollte es so sein, dann kann ich sogar Deine Argumentation folgen. Aber ich (wir) weiß (wissen) es nicht. Wir spekulieren ja alle.
Das ergibt sich als Schlussfolgerung aus der Vorgehensweise und darf daher als Erkenntnis und keinesfalls als Spekulation gelten.
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  #16  
Alt 03.08.2012, 12:56
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Es gibt neben der Vereinssatzung noch eine Satzung (oder Geschäftsordnung) des Aufsichtsrats, ein ebensolche des Präsidiums sowie auch eine des Verwaltungsrats. Was im Einzelnen darin geregelt ist, entzieht sich den meisten von uns, da diese Dinge nicht veröffentlicht wurden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat einen Brief mit den angeblichen Verfehlungen an den Verwaltungsrat geschrieben mit dem Ziel der Abberufung des AR-Mitgliedes Horst Rambau. Wir können also davon ausgehen, dass nach den Regularien der verschiedenen Gremien der Verwaltungsrat die Instanz ist, die für eine solche Abberufung zuständig ist.

Nachdem dort nicht wie erwartet reagiert wurde, weil Informationen und Belege für eine Absetzung fehlten, wurde nicht etwa nachgebessert, sondern per juristischem Gutachten das Präsidium, bei dem der Initiator der Abberufung Vorsitzender ist und Schalten und Walten kann, wie er will, für zuständig erklärt.

Wer meint, dass das in Ordnung ist, soll halt bei seiner Meinung bleiben und bei der nächsten Mitgliederversammlung wieder brav Hipp-Hipp-Hurra rufen.

Horst Rambau war das von den Mitgliedern gewählte AR-Mitglied. Wären seine Verfehlungen so schlimm wie hier angenommen, wäre es losgelöst von juristischen Tricksereien mindestens notwendig gewesen, das vorher mit der Vertretung der organisierten Fans zu besprechen.

Danke für Deine sachliche Zusammenfassung. Dem ist nichts hinzuzufügen.
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  #17  
Alt 03.08.2012, 13:09
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Horst Rambau war das von den Mitgliedern gewählte AR-Mitglied. Wären seine Verfehlungen so schlimm wie hier angenommen, wäre es losgelöst von juristischen Tricksereien mindestens notwendig gewesen, das vorher mit der Vertretung der organisierten Fans zu besprechen.

Warum? Es handelt sich "nur" um organisierte Fans unter denen sich sicher auch viele Mitglieder befinden, aber dies nicht zwangsläufig sein müssen. Eine Information an diese Nichtmitglieder ohne vorher den eigentlichen Souverän des Vereins, die Mitglieder zu informieren, würde ich als Mitglied als schlimmen Affront ansehen.

In Mitgliederbelangen sollte die IG-Mitlglieder als Gleiche unter Gleichen angesehen werden und dies auch im eigenen Selbstverständnis verinnerlichen.
Dies unabhängig von den Verdiensten der Vereinsmitglieder, die sich ebenfalls in der IG engagieren.
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  #18  
Alt 03.08.2012, 14:09
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Warum? Es handelt sich "nur" um organisierte Fans unter denen sich sicher auch viele Mitglieder befinden, aber dies nicht zwangsläufig sein müssen. Eine Information an diese Nichtmitglieder ohne vorher den eigentlichen Souverän des Vereins, die Mitglieder zu informieren, würde ich als Mitglied als schlimmen Affront ansehen.

In Mitgliederbelangen sollte die IG-Mitlglieder als Gleiche unter Gleichen angesehen werden und dies auch im eigenen Selbstverständnis verinnerlichen.
Dies unabhängig von den Verdiensten der Vereinsmitglieder, die sich ebenfalls in der IG engagieren.
Das ist sachlich natürlich vollkommen richtig und einen berechtigten Anspruch auf Einbeziehung gibt es da in solchen Fragen natürlich nur sehr bedingt.

Aber bei solch einer gravierenden Sache ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat auszuschliessen geht es nicht nur um Recht und Gesetz sondern auch um Aussendarstellung und Schaden vom Verein und der GmbH abzuwenden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten.

Mal angenommen Rambau hat sich etwas gravierendes zu schulden kommen lassen was eine Ausschluss aus dem Aufsichtsrat wirklich unabdingbar macht, dann wäre es doch wohl klug gewesen, wenn möglichst viele bedeutende Personen und vor allem Gremien gemeinsam demonstrieren, dass sie hinter solch einem Ausschluss stehen und zusammen halten.
Dann hätte ich erwartet, dass sowohl die übrigen Aufsichtsratsmitglieder an vorderster Stelle der Aufsichtsratsvorsitzende, wie der Vereinspräsident (hier natürlich personell identisch mit dem AR vorsitzenden), dazu das Präsidium und der Vereinsvorstand und Verwaltungsrat und gegebenenfalls sogar die Geschäftsführung gemeinsam hinter dem Ausschluss stehen.

Im erweiterten Kreis gehört es sich dann über solch gravierenden personellen Entscheidungen wichtige Vereinsnahe Personen entsprechend zu informieren, sprich die kommunikation mit Sponsoren und Fanvertretern suchen um die Hintergründe der Entscheidung zu erläutern.

Dass heisst natürlich keineswegs dass alles haarklein öffentlich gemacht werden muss, im Gegenteil eine öffentlichen Schlamschlacht sollte vermieden werden, sondern das heisst nur d,ass auch gegenüber diesen Kreisen das Vertrauen gestärkt wird und entsprechend Rechenschaft über das Vorgehen abgelegt wird um den Zusammenhalt der Alemanniafamile nicht zu gefährden und die Vertrauensbasis nicht zu verspielen, beziehungsweise herzustellen.

Hier wird aber stattdessen nach allen Regeln der juristischen Kunst getrickst wie es nur geht, mit rechtlichen Feinheiten die in der Allgemeinheit niemanden interessieren und die kaum jemand nachvollziehen kann.

Sowas mag juristisch und rechtlich interessant und geschickt sein, aber es ist moralisch und öffentlich nur Kontraproduktiv.
Solche juristischen Tricksereien und Paragraphenjonglierereien mit mehr oder weniger fragwürdigen und windigen Gutachten ist ähnlich clever, wie wenn ein beschuldigter Bundespräsident jede Geschäftsbeziehung und jede als Vorwurf im Raum stehende Vergünstigung von seinem Rechtsvertreter als Freundschaftsdienst darzustellen versucht und meint sein Ansehen und Image und das Vertrauen in der Bevölkerung würde dadurch gestärkt.

- Oder um es noch an einem noch drastischeren Beispiel klar zu machen, es ist beispielsweise auch sicherlich nicht unbedingt klug, wenn ein Mann seiner eifersüchtigen Ehefrau von einem Rechtsanwalt eine ausfürhliche Erklärung in feinstem Juristendeutsch zustellen lässt, in der klargestellt wird, dass ihre Eifersucht und Verdächtigungen bezüglich der möglichen Affäre ihres Gatten mit der Sekretärin sein vollkommen haltlos.

All sowas mag rechtlich zwar clever erscheinen und gegebenenfalls vor Gericht auch vorteilhaft sein, nur Vertrauen schafft es bei den Beteiligten eben ganz sicher nicht. Da hilft ein Strauß Blumen oder ein glas Sekt oder Bier und ein klärendes offenes Gespräch unter Freunden eben meist deutlich mehr.

In dem Sinne hätte es zu diesen Tricksereien in der Sache Rambau wirklich gar nicht erst kommen dürfen!
Und da müssen sich alle mal Beteiligten mal hinterfragen, wie es zu solchen Tricksereien mit Gutachten kommen konnte - oder musste.
Ansonsten kann man den Gedanken der großen gemeinsamen Alemaniafamilie nämlich wohl besser gleich feierlich beerdigen gehen. Familienstreiterein vor Gericht sind nämlich in der Regel doch ganz besonders dreckig und schmerzhaft für alle.

Und wir wollen uns als Alemanniafamilie doch hoffentlich möglichst gut miteinander vertragen und nicht nur noch über Rechtsanwälte und Gutachter miteinander kommunizieren müssen, oder?

Und was wäre so eine Art von Famile dann überhaupt noch wert?
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  #19  
Alt 03.08.2012, 15:09
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Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Das ist sachlich natürlich vollkommen richtig und einen berechtigten Anspruch auf Einbeziehung gibt es da in solchen Fragen natürlich nur sehr bedingt.
Fein

Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Aber bei solch einer gravierenden Sache ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat auszuschliessen geht es nicht nur um Recht und Gesetz sondern auch um Aussendarstellung und Schaden vom Verein und der GmbH abzuwenden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten.

Mal angenommen Rambau hat sich etwas gravierendes zu schulden kommen lassen was eine Ausschluss aus dem Aufsichtsrat wirklich unabdingbar macht, dann wäre es doch wohl klug gewesen, wenn möglichst viele bedeutende Personen und vor allem Gremien gemeinsam demonstrieren, dass sie hinter solch einem Ausschluss stehen und zusammen halten.
Dann hätte ich erwartet, dass sowohl die übrigen Aufsichtsratsmitglieder an vorderster Stelle der Aufsichtsratsvorsitzende, wie der Vereinspräsident (hier natürlich personell identisch mit dem AR vorsitzenden), dazu das Präsidium und der Vereinsvorstand und Verwaltungsrat und gegebenenfalls sogar die Geschäftsführung gemeinsam hinter dem Ausschluss stehen.
Das wär ja was gewesen, wenn die Geschäftsführung der GmbH in persona Krämer sich hier geäußert hätte.
Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen

Im erweiterten Kreis gehört es sich dann über solch gravierenden personellen Entscheidungen wichtige Vereinsnahe Personen entsprechend zu informieren, sprich die kommunikation mit Sponsoren und Fanvertretern suchen um die Hintergründe der Entscheidung zu erläutern.

Dass heisst natürlich keineswegs dass alles haarklein öffentlich gemacht werden muss, im Gegenteil eine öffentlichen Schlamschlacht sollte vermieden werden, sondern das heisst nur d,ass auch gegenüber diesen Kreisen das Vertrauen gestärkt wird und entsprechend Rechenschaft über das Vorgehen abgelegt wird um den Zusammenhalt der Alemanniafamile nicht zu gefährden und die Vertrauensbasis nicht zu verspielen, beziehungsweise herzustellen.
Tja, das ist eines der Probleme, wenn man zuviele Leute über Details informiert. Wo ist denn da die Grenze zu ziehen?
Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen

Hier wird aber stattdessen nach allen Regeln der juristischen Kunst getrickst wie es nur geht, mit rechtlichen Feinheiten die in der Allgemeinheit niemanden interessieren und die kaum jemand nachvollziehen kann.

Sowas mag juristisch und rechtlich interessant und geschickt sein, aber es ist moralisch und öffentlich nur Kontraproduktiv.
Solche juristischen Tricksereien und Paragraphenjonglierereien mit mehr oder weniger fragwürdigen und windigen Gutachten ist ähnlich clever, wie wenn ein beschuldigter Bundespräsident jede Geschäftsbeziehung und jede als Vorwurf im Raum stehende Vergünstigung von seinem Rechtsvertreter als Freundschaftsdienst darzustellen versucht und meint sein Ansehen und Image und das Vertrauen in der Bevölkerung würde dadurch gestärkt.

...
In dem Sinne hätte es zu diesen Tricksereien in der Sache Rambau wirklich gar nicht erst kommen dürfen!
Und da müssen sich alle mal Beteiligten mal hinterfragen, wie es zu solchen Tricksereien mit Gutachten kommen konnte - oder musste.
Ansonsten kann man den Gedanken der großen gemeinsamen Alemaniafamilie nämlich wohl besser gleich feierlich beerdigen gehen. Familienstreiterein vor Gericht sind nämlich in der Regel doch ganz besonders dreckig und schmerzhaft für alle.
Ohne ein eingeholtes Gutachten wäre also alles toll gewesen?
Wer weiß denn, ob und wenn wieviele Gespräche es unter den "Gegnern" gegeben hat?

Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen


Und wir wollen uns als Alemanniafamilie doch hoffentlich möglichst gut miteinander vertragen und nicht nur noch über Rechtsanwälte und Gutachter miteinander kommunizieren müssen, oder?

Und was wäre so eine Art von Famile dann überhaupt noch wert?
Fände ich auch besser.
Nur fürchte ich, wie hier im Forum von den Offiziellen gesprochen wird, wird umgekehrt auch von den "Gremikern" über die Kritiker hier gesprochen. Einen Ausweg kann ich nicht bieten, ich versuche nur für mich, den Puls immer erstmal unten zu halten und nicht sofort das Schlechteste zu vermuten und ohne Kenntnis der Fakten rumzumosern.
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  #20  
Alt 03.08.2012, 15:39
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Mal eine Frage, die mir gerade in den Sinn kommt:
Weiss Jemand was das Gutachten gekostet hat? Weiter würde mich interessieren, wer dieses Gutachten bezahlt hat?
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Aix Trawurst (03.08.2012)
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