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#1
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Mag ja sein, aber hier ist ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt. Das war ein Reflex auf einen zuvor verübten Angriff eines Idioten.
Also, wenn mich einer so von hinten angeht, dann wehr ich mich auch...im Grunde kann man die weiteren Tritte als Teil der Abwehraktion sehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Idioten-Fan vor Gericht auch nur den Hauch eine Chance hätte. |
#2
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Zitat:
Deine Argumentation kann ich nachvollziehen, aber schau Dir die Szene mal ein paar mal an. Für mich ist da dann später nichts mehr mit Affekt oder Abwehrreaktion. Beispiel: Du kennst ja die ganzen Pöbelrentner bei Spielen im Kreis Aachen, die nicht nur den Schiri, sondern auch mit Vorliebe die Spieler der gegenerischen Mannschaft beschimpfen und bepöbeln. Wenn Du jetzt Spieler bist und bist das Opfer solch eines Pöbelrentners und lässt dich jetzt zu einer Ohrfeige hinreissen, weil er Dich zutiefst mit Worten getroffen hat, wird die Konsquenz für Dich ein Feldverweis sein. Als Schiedsrichter kann ich mir sicherlich denken, das da was Vorgefallen ist, aber wenn ich nichts gehört oder gar gesehen habe, dann habe ich keinerlei Chance das zu bestrafen. Umgekehrt, habe ich mitbekommen, das Du provoziert wurdest, ist die Konsequenz für dich die gleiche, aber mit dem Unterschied, das ich den betreffenden Zuschauer von der Platzanlage durch den Ordnungsdienst entfernen lasse. Ich kann dann nur einen Bericht über den Vorfall anfertigen, in dem ich auch nur das schreibe, was ich wahrgenommen habe.
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Quelle: ??? Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt: Vür weäde niemols ongerjoe! |
Folgender Benutzer sagt Danke zu printenduevel für den nützlichen Beitrag: | ||
alemanniaole (21.12.2011) |
#3
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Zitat:
Gruß svenc |
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