#3841
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2 Jahre Berufsverbot vom DFB, immerhin ein Anfang:
http://www.aachener-zeitung.de/sport...aemer-1.698981 |
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Die Auswirkung auf ihn selbst sind aber völlig nebensächlich, da er ja da bei seiner Bank arbeitet. Ob der jemals wieder im Fussball 'nen Pöstchen kriegt oder nicht dürfte dem komplett Latte sein.
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Im Dezember 1900 gründen Schüler in Aachen einen Fußballclub ... der Mitgliedsbeitrag nach Vereinsgründung betrug 30 Pfennig. Die erste Anschaffung war ein Fußball. |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu blue_lagoon für den nützlichen Beitrag: | ||
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Da sollte er aber doch bitteschön Einspruch gegen einlegen.
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Zurück zu Bier und Bratwurst !
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Wieso sollte es? Das ist die Entscheidung eines DFB-"Einzelrichters". Ein ordentliches Gericht wird darauf nichts geben, und zwar (a) weil ein solches "DFB-Gericht" keinerlei Legitimation über den Verein, in dem es tätig ist (DFB), hinaus besitzt. Dazu hat dieser Richter doch (b) ein Interesse daran, den DFB als Betrogenen, Kraemer also als Betrüger und Alleinverantwortlichen darzustellen, damit nicht der Verdacht aufkommt, der DFB/die DFL hätte da auch nachlässig geprüft.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden Geändert von Max (15.11.2013 um 21:41 Uhr) |
#3846
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Zitat:
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Ich glaube nur nicht, dass das Urteil eines - letztlich - Privatmanns, der außerdem noch die Interessen eines Dritten (des DFB) vertritt, für einen "richtigen" Richter irgendeine Rolle spielt.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
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Falsch! Wir sollten unbedingt dagegen Einspruch einlegen!
Je länger und häufiger er bei anderen Fußballklubs arbeitet, desto eher kommen wir doch von unten wieder hoch. Was bringt es uns denn bitte schön, wenn der Bodensee in zwei Jahren pleite ist? - Doch wohl mal gar nix!
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub... |
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Man kann jetzt nicht behaupten, daß es nicht zur allgemeinen Belustigung beitragen könnte.
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Zurück zu Bier und Bratwurst !
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Nur so, aus Bock. Oder Anteile aus dem Landgewinn. Oder `ne Kippe oder irgendwas...
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Zurück zu Bier und Bratwurst !
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Daniel... "Das Urteil ist rechtskräftig" - heißt das nicht so viel, wie: es wurde seinerseits zugestimmt und auf Berufung verzichtet?
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Der Friedhof Krämer hat doch auf Wiedereinstellung bei der Alemannia geklagt, habe ich das richtig verstanden?
Wie verhält sich dieser Umstand des zeitlich begrenzten Fussball-Berufsverbotes eigentlich jetzt in Bezug auf diese Klage?
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Im Dezember 1900 gründen Schüler in Aachen einen Fußballclub ... der Mitgliedsbeitrag nach Vereinsgründung betrug 30 Pfennig. Die erste Anschaffung war ein Fußball. |
#3853
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Anders wäre es wahrscheinlich, wenn im Arbeitsvertrag festgelegt wäre, dass ein Ausübungsverbot des DFB sich auf den Vertrag auswirkt. Aber glaubt jemand, dass diejenigen, die Kraemer eingestellt haben, damit rechneten?
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
#3854
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Jetzt sagst du ja zu Recht, daß eine ist die für ein Arbeitsgericht nicht bindendende Entscheidung des DFB-Gerichtes, aber dennoch ist diese DFB-Entscheidung innerhalb des DFB doch bindend, oder nicht? Ich verstehe nicht, wie da dieser Widerspruch aufgelöst wird. In dem er bezahlt aber nicht beschäftigt wird?
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Im Dezember 1900 gründen Schüler in Aachen einen Fußballclub ... der Mitgliedsbeitrag nach Vereinsgründung betrug 30 Pfennig. Die erste Anschaffung war ein Fußball. |
#3855
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So würde es wohl sein! Kraemer "möchte" gerne wieder für uns arbeiten, darf aber nicht. Also würden wir gezwungen sein ihm eine Abfindung zu zahlen... Sollte dies so kommen und wir dadurch schon wieder in finanzielle Not geraten sollten wir Fans mal eine Reise an den schönen Bodensee machen - bin sicher das sich über die Sache "reden" lässt |
#3856
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Da die Sperre ja rückwirkend gilt dürfte er im Oktober 2014 wieder in einer Funktion bei einem Verein arbeiten. Ich rechne nicht das bis dahin ein Urteil gefällt wurde durch das Arbeitsgericht. Selbst wenn, Kramer dürfte auf Jahre hinaus keinen Job im Fussball bekommen. Wer nimmt sich schon einen GF mit solch einer Vita?
Zitat:
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Nur der TSV 🖤💛 |
#3857
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Aber irgendwie .. ach, ich weiß auch nich .. Zitat:
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Im Dezember 1900 gründen Schüler in Aachen einen Fußballclub ... der Mitgliedsbeitrag nach Vereinsgründung betrug 30 Pfennig. Die erste Anschaffung war ein Fußball. |
#3858
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Wenn man damals einige hier im Forum ernst genommen hätte, dann ja. Das alles kam ja später eigentlich nicht überraschend.
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Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig. (John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962) |
#3859
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Ich glaube erstens nicht , dass FK der einzige Verantwortliche eines Vereins ist, der bei der Lizensierung geschummelt hat. Und ich glaube zweitens nicht, dass er es alleine durchgezogen hat, sondern Mitwisser in Gremien hatte. Beispiel : angebliches "Eigenkapital" mit Hilfe des blonsierten Sponsors, das direkt zurückgezahlt wurde.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#3860
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Zitat:
Es gibt doch einen klaren Unterschied zwischen einem Anstellungsvertrag und der Meldung einer Tätigkeit beim DFB. Das beste Beispiel ist ein Trainer: Wenn ein Trainer (Eugen Hach etwa) für eine Zeitlang 'Berufsverbot' erhält, darf er gegenüber dem DFB - also bei Spielen, bei den Pressekonferenzen und vielleicht sogar beim Training - nicht in dieser Funktion auftauchen. Er bleibt aber natürlich Angestellter des Vereins, der ihn in dieser Zeit beurlauben, auf eine Fortbildung schicken oder in Altenheime zum Händeschütteln schicken kann. Seine Anstellung hat mit dem 'Berufsverbot' (das genau deswegen keins ist) erst einmal nichts zu tun. Kraemer darf in Zukunft also nicht Geschäftsführer einer Gesellschaft/eines Vereins sein, die/der eine Lizenz erhalten möchte; er darf nicht als Vertreter dieser Gesellschaft/dieses Vereins gegenüber dem Verband auftreten, keine für den DFB wirksamen Spielerverträge unterzeichnen und so weiter. Die Funktion des GF gegenüber den Verbänden usw. ist ihm versperrt. Das bedeutet aber nicht, dass er nicht angestellt bleiben dürfte/müsste, wenn das ordentliche Gericht anders entscheidet - und ob die Kündigung rechtens war, wird das Gericht (so der Prozess denn überhaupt fortgeführt wird und nicht mit der Insolvenz vom Tisch ist?) in freier Beweiswürdigung entscheiden, dafür muss es sich nicht an einem DFB-Richter orientieren.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Max für den nützlichen Beitrag: | ||
blue_lagoon (18.11.2013) |
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