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  #61  
Alt 23.12.2011, 04:08
svenc
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Zitat von Achim Beitrag anzeigen
Nein, es gibt keine Pflicht zur Flucht (außer z.B. gegenüber Kindern).
ich kann nicht weglaufen, ich habe ein Titanbein. Damit kann man aber vortrefflich treten!

Gruß

svenc
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  #62  
Alt 23.12.2011, 04:20
svenc
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Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Wenigstens bei seinem zweiten Tritt war der Ordner in der roten Jacke ja schon da.
der hat den Typen aber nicht richtig festgehalten, so dass der dritte Tritt nicht wirklich saß

Wir reden über einen klaren tätlichen Angriff von hinten auf den Torwart, der das glücklicherweise rechtzeitig bemerkt und ausweichen kann.
Ansonsten hätte er einen Tritt in die Nieren bekommen und hätte schwer verletzt werden können.

Ich gebe Dir juristisch vollkommen recht, auch die rote Karte ist klar vom Regelwerk definiert, aber ich fand die Reaktion mehr als nachvollziehbar.

Du stehst da auf dem Platz um einem Sport nachzugehen und plötzlich siehst Du in den Augenwinkeln, dass da ein Idiot in einer Kickbox-Aktion auf Dich zugeflogen bekommt.
Du hast eh schon viel Adrenalin im Blut, weil Du hochkonzentriert bist, Deine Muskulatur ist bereit in Sekundenbruchteilen zu reagieren und dann so etwas.
Da wären mir auch einige Sicherungen durchgebrannt, davon bin ich fest überzeugt.


Mich k.otzen solche hirnverbrannten Idioten einfach an, die vergessen, dass es sich um eine Sportveranstaltung handelt, bei der es um Fußball geht und nicht um K1 (beim K1 traut sich das keiner, komisch ).

Als Ordner hätte ich den "abgeführt" und jede Türe mit seinem Kopf geöffnet.

Gruß

svenc
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  #63  
Alt 23.12.2011, 04:22
svenc
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Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Ich zitiere mal aus der Wikipedia:
----------------------------
  • Auf der Ebene der Schuldausschließung sind Mankos bei Notwehrhandlungen zu berücksichtigen: Werden die Grenzen der Notwehr lediglich im Maß überschritten (sog. intensiver Notwehrexzess), also etwa vier Abwehrschläge statt der ausreichenden drei, so ist ein Schuldausschließungsgrund gegeben, wenn der Exzess durch asthenischen Affekt namentlich Verwirrung, Furcht oder Schrecken verursacht wurde (§ 33 StGB). Die Exzesshandlung selbst ist aber rechtswidrig und ihrerseits legal abwehrbar. Auch begünstigt ein solcher Schuldausschließungsgrund nur den Affektierten und nicht weitere Tatbeteiligte. Diese haften voll.
----------------------------
Zumindest in Deutschland wird man damit vor Gericht argumentieren können. Das ist zumindest meine Auffassung.
beim Fettgedruckten habe ich zuerst ästhetisch gelesen, dann hätte man ihm aber den vierten Tritt noch zugestehen sollen, für die B-Note

Gruß

svenc
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  #64  
Alt 23.12.2011, 04:23
svenc
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Zitat:
Zitat von dizoe Beitrag anzeigen
Danke! Genau so sieht es auch.

Vielleicht sollte sich der Eine oder Andere das einmal durch den Kopf gehen lassen, bevor er die politisch korrekten Statements, natürlich nach eingehendem Studium der Bilder und der Videos (selbstverständlich aus verschiedenen Perspektiven), veröffentlicht.

Ich würde gerne die Reaktion von manchen Verfasser beobachten, wenn er von hinten angegriffen wird und dann natürlich erst die Lage sondiert und abwägt, welche Reaktion bei den gegebenen Bedingungen angebracht wäre

Meine Reaktion kenne ich....
Man erinnere sich noch an den Messerangriff auf die Seles beim Tennisturnier in Hamburg....

Gruß

svenc
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  #65  
Alt 23.12.2011, 04:47
svenc
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Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Die Argumentation kann man für jede Straftat ins Feld führen. Es ist ganz schön traurig, dass es offensichtlich allgemein akzeptiert ist, auf einen am Boden liegenden Menschen einzutreten, weil man ja so aufgeregt ist.
entschuldige bitte, wenn derjenige auf dem Boden mich vorher von hinten angegriffen hat, mit der klaren Absicht mich zu verletzen, dann ist es ja nicht so, dass man da nen Waldorfschüler beim Tanzen unterbrochen hat.

Alles, was nach dem Angriff passiert ist, hat sich der Angreifer selber zuzuschreiben. Ohne "wenn und aber".

Du machst hier aus dem Opfer einen Täter.


Gruß

svenc
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  #66  
Alt 23.12.2011, 04:49
svenc
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Zitat von Stephanie Beitrag anzeigen
Sehr wohl spielt das in meinen Augen eine Rolle. Vielleicht in anderer Gewichtung, als wenn dem Torwart ernsthaft Schaden zugefügt worden wäre. Aber dennoch finde ich es ganz klar, wer hier in erster Linie Angreifer und wer Opfer war.

Wie gesagt, greife mal in dieser Art eine Person wie Bundeskanzler, Bundespräsident oder sonstige hochrangige Politiker an. Da wirste Dich aber umschauen, wie wenig zimperlich man mit Dir umgehen wird. Und nur, weil hier nichts passiert ist, kann ich aus dem Angreifer kein Opfer machen.
in so einem Fall kannst Du froh sein, wenn die "nur" auf Dich eintreten.

Gruß

svenc
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  #67  
Alt 23.12.2011, 04:51
svenc
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Zitat von nilson Beitrag anzeigen
Die Diskussion ist doch wieder typisch deutsch....
Auf der einen Seite beschwert man sich, dass Täter zu milde wegkommen, und wenn sich mal ein Opfer wehrt, dann ist der Aufschrei groß.
Ähnlich der Räuber vor einigen Wochen in Amerika (???), der bewaffnet ein Auto klauen wollte und sich der Besitzer "leider" als Kampfsportler entpuppte. Ich sag da einfach nur: selbst schuld.. er muss einfach mit Gegenwehr rechnen.
allerdings ist es in den USA auch so, dass der Räuber jetzt das Opfer sogar noch auf Schadenersatz verklagen kann!

Gruß

svenc
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  #68  
Alt 23.12.2011, 09:30
Benutzerbild von Oecher in OWL
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WB von heute (Freitag, den 23.12.11):

Die rote Karte gegen den Torwart wird keine Sperre nach sich ziehen, wie der niederländische Fußballverband mitgeteilt hat..

Könnte ein Zeichen für das weitere Procedere in diesem Fall sein, zudem Ajax selbst schon in der Presse deutlich Stellung zu diesem Vorfall genommen und sich entschuldigt hat.

Mein Tipp: Annullierung und Neuansetzung verbunden mit Straffreiheit für beide Seiten, eventuell eine kleine Ordnungsstrafe für Ajax. Es deutet auf die Auslegung hin, dass der Vorfall als ein kaum zu unterbindendes Verhalten eines einzelnen Betrunkenen ausgelegt wird.

Und wenn ich ehrlich bin: Es würde mich freuen, wenn das Verhalten eines besoffenen Spinners keine große Beachtung finden und die Sache relaxt bereinigt würde. Das animiert nicht zu Wiederholungen, weil der Täter kaum Beachtung findet.

Ein gesegnetes Weihnachtsfest Allen hier im Forum!
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  #69  
Alt 28.12.2011, 13:55
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"Fan" bekommt 30 jahre Stadionverbot.

Und am 19. Januar wird das Spiel ohne Publikum wiederholt. Zudem gibt es 10.000 Euro strafe für Ajax.

http://knvb.nl/nieuws/18954/ajax-az-...zonder-publiek

Geändert von Sebas (28.12.2011 um 14:00 Uhr)
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  #70  
Alt 28.12.2011, 18:30
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Zitat:
Zitat von Sebas Beitrag anzeigen
"Fan" bekommt 30 jahre Stadionverbot.

Und am 19. Januar wird das Spiel ohne Publikum wiederholt. Zudem gibt es 10.000 Euro strafe für Ajax.

http://knvb.nl/nieuws/18954/ajax-az-...zonder-publiek
Na, da hatte ich meine Glaskugel ja richtig poliert...
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  #71  
Alt 29.12.2011, 07:54
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Zitat:
Zitat von Sebas Beitrag anzeigen
"Fan" bekommt 30 jahre Stadionverbot.

Und am 19. Januar wird das Spiel ohne Publikum wiederholt. Zudem gibt es 10.000 Euro strafe für Ajax.

http://knvb.nl/nieuws/18954/ajax-az-...zonder-publiek
Dann waren die zuerst getroffenen Entscheidungen wohl doch nicht so korrekt, wie mancher hier glaubte.

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  #72  
Alt 29.12.2011, 14:11
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Dann waren die zuerst getroffenen Entscheidungen wohl doch nicht so korrekt, wie mancher hier glaubte.

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Ich werde diese Argumentation (Verbandsentscheidung entscheidend, was "korrekt" und was "inkorrekt" war) bei der nächsten Rotsperre gegen einen unserer Spieler noch einmal hochholen .
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  #73  
Alt 29.12.2011, 19:27
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  #74  
Alt 29.12.2011, 19:58
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Zitat von Stephanie Beitrag anzeigen
Dann waren die zuerst getroffenen Entscheidungen wohl doch nicht so korrekt, wie mancher hier glaubte.

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die Dauer des Stadionverbotes sowie die Neuansetzung und der Geldstrafe obliegt dem KNVB, ohne Frage.
Die Annulierung der roten Karte ist ein Verstoss gegen die offiziellen Fifa-Regeln.
Vom Schiedsrichter a) korrekt gehandelt und b) eine Tatsachenentscheidung. Diese sind bekanntlich nicht rückgängig zu machen. In Holland anscheinend doch.
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  #75  
Alt 29.12.2011, 20:48
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Zitat von Aachener Alemanne Beitrag anzeigen
die Dauer des Stadionverbotes sowie die Neuansetzung und der Geldstrafe obliegt dem KNVB, ohne Frage.
Die Annulierung der roten Karte ist ein Verstoss gegen die offiziellen Fifa-Regeln.
Vom Schiedsrichter a) korrekt gehandelt und b) eine Tatsachenentscheidung. Diese sind bekanntlich nicht rückgängig zu machen. In Holland anscheinend doch.
In Deutschland auch. Hat es alles schon gegeben.

Dabay handelte es sich zwar seinerzeit um eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters. Trotzdem wurde die Tatsachenentscheidung "kastriert".
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  #76  
Alt 29.12.2011, 20:56
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Zitat von Aachener Alemanne Beitrag anzeigen
die Dauer des Stadionverbotes sowie die Neuansetzung und der Geldstrafe obliegt dem KNVB, ohne Frage.
Die Annulierung der roten Karte ist ein Verstoss gegen die offiziellen Fifa-Regeln.
Vom Schiedsrichter a) korrekt gehandelt und b) eine Tatsachenentscheidung. Diese sind bekanntlich nicht rückgängig zu machen. In Holland anscheinend doch.
So argumentiert der KNVB allerdings nicht. Ursprünglich wurde die Tatsachenentscheidung anerkannt, nur die Folgesperre gestrichen. Das gibt es hier auch (z.B. wenn sich der Schiri im Spieler irrt). Bei einer Fortsetzung des Spiels ab der Minute, in der abgebrochen wurde, wäre Esteban also gesperrt und AZ zu zehnt gewesen. Nun wurde das Spiel annulliert, und auch die gelben Karten gestrichen. Regelkonform wird das schon sein.
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  #77  
Alt 05.01.2012, 11:30
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Womöglich findet das Wiederholungsspiel doch nicht ohne Zuschauer statt. Ajax hat beim KNVB beantragt um Frauen und Kinder zum spiel zu zu lassen.

http://www.nu.nl/sport/2707851/mogel...ajax---az.html
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  #78  
Alt 05.01.2012, 13:07
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In Deutschland auch. Hat es alles schon gegeben.

Dabay handelte es sich zwar seinerzeit um eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters. Trotzdem wurde die Tatsachenentscheidung "kastriert".
Und da hat der DFB damals einen netten Einlauf von der FIFA bekommen.

Fehlentscheidungen des SR sind halt Tatsachenentscheidungen. Anders sieht es aus, wenn dem Schiri ein Regelverstoss unterläuft und ihm dieser auch nachgewiesen werden kann. Beliebte Fälle, zumindest auf Amateurebene, sind Verstöße bei Auswechslungen (SR lässt z. B. zu, das eine Mannschaft viermal wecheslt).

Ansonsten sehe ich das Strafmaß oder besser gesagt die aus diesem Vorfall gezogenen Konsequenzen des KNVB sehr skeptisch, besonders dahingehend, das die Profiligen als Vorbild für die Amateurligen dienen.

1) Keine Sperre für den TW von Alkmaar! Dies ist sicherlich durch die Verbandsstatuten möglich und demzufolge korrekt und ich kann das menschlich durchaus nachvollziehen, aber für mein Empfinden ist der Torwart nach seiner Verteidigungsaktion in den Angriff übergegangen und war dort nicht gerade zimperlich.

2) AZ Alkmaar hat als Konsequenz des regelkonformen Feldverweises einen Spielabbruch provoziert. Dieses unsportliche Verhalten wird jetzt mit einem Wiederholungsspiel belohnt und somit erhält man eine zweite Chance sich für die nächste Pokalrunde zu qualifizieren.

3) Aufgrund des eher mangelhaften Sicherheitskonzeptes von Ajax, haben diese ihre Aufsichtspflicht verletzt und somit auch Ihr Kreuz an der ganzen Geschichte zu tragen. Auch diese bekommen eine zweite sportliche Chance und ggf. nochmals die "Belohnung" weitere Eintrittsgelder zu kassieren.

Für mich wäre ein gerechtes Urteil die Disqulifikation beider Vereine für diese Pokalrunde und mindestens ein Spiel Sperre für den TW von Alkmaar gewesen.

Man stelle sich diese Situation mal bei einem Kreispokalspiel vor. Oha, das wäre sicherlich ganz böse geendet.
__________________
Quelle: ???
Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt:
Vür weäde niemols ongerjoe!
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  #79  
Alt 05.01.2012, 14:19
svenc
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Zitat:
Zitat von printenduevel Beitrag anzeigen
Und da hat der DFB damals einen netten Einlauf von der FIFA bekommen.

Fehlentscheidungen des SR sind halt Tatsachenentscheidungen. Anders sieht es aus, wenn dem Schiri ein Regelverstoss unterläuft und ihm dieser auch nachgewiesen werden kann. Beliebte Fälle, zumindest auf Amateurebene, sind Verstöße bei Auswechslungen (SR lässt z. B. zu, das eine Mannschaft viermal wecheslt).
bei der WM 2006 hat man das Spiel aber ja auch nicht wiederholt, als der Schiri 3mal gelb gegen den selben Spieler gezeigt hat (also zweimal gelb und dann erst später gelb-rot).

das mit den möglichen zusätzlichen Zuschauereinnahmen bei einem Wiederholungsspiel:
Warum legt man da nicht fest, dass die gesamten Einnahmen aus Kartenverkäufen einem guten Zweck gespendet werden?
Und ich rede von den Gesamteinnahmen, nicht dem Gewinn. Somit bekommt der Verein ja noch eine zusätzliche Strafe, weil er die Kosten des Spiels tragen muss.

Gruß

svenc
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  #80  
Alt 05.01.2012, 20:01
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AIXtremist AIXtremist ist offline
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
bei der WM 2006 hat man das Spiel aber ja auch nicht wiederholt, als der Schiri 3mal gelb gegen den selben Spieler gezeigt hat (also zweimal gelb und dann erst später gelb-rot).

das mit den möglichen zusätzlichen Zuschauereinnahmen bei einem Wiederholungsspiel:
Warum legt man da nicht fest, dass die gesamten Einnahmen aus Kartenverkäufen einem guten Zweck gespendet werden?
Und ich rede von den Gesamteinnahmen, nicht dem Gewinn. Somit bekommt der Verein ja noch eine zusätzliche Strafe, weil er die Kosten des Spiels tragen muss.

Gruß

svenc
Was hat jetzt der "Einlauf" mit einer Wiederholung bei den o.g. Spielen zu tun? Die wurden damals auch nicht wiederholt, nur den Schiris haben sie den Mund mit Seife geputzt
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