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13.03.2020, 01:39 | #1 | |
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Zitat:
also nochmals lies dir mal in Ruhe die Geschäftsbedingungen zum Ticket Erwerb der Alemannia durch |
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13.03.2020, 07:25 | #2 | |
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Zitat:
Ganz eindeutig sind die aber nicht: 7.3. Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, oder ist der Club vom zuständigen Verband verpflichtet worden Zuschauerplätze ganz oder teilweise nicht zu besetzen (sog. Geisterspiel), so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn den Club ein Verschulden trifft. 7.4. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
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