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  #1  
Alt 01.08.2012, 18:57
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Laut AZ stand eine Meldung auf der Alemannia-Homepage, ich find aber nix. Und laut AZ ist der Vorgang offiziell noch gar nicht abgeschlossen (muss noch durch VR), dennoch aber schon im Handelsregister eingetragen. Wer veranlasst denn so eine Eintragung, wird das geprüft, ist es anfechtbar? Es ist doch wirklich heutzutage nicht mehr hinnehmbar, dass die Gremien derart übergangen und sich einzelne Handlungsträger über die in der Satzung klar vorgeschriebenen Vorgänge (VR beruft AR-Mitglied ab) hinwegsetzt. Ich erwarte von der IG hier schärfsten und schnellen Widerspruch, vor allem, da dem Eindruck nach dieser "Schritt" - Rambaus Ausschluss aus dem AR- noch nicht satzungsgemäß vollzogen ist. Demnach haben wir es hier nicht mit vollendeten Tatsachen zu tun. Bitte bleibt hier unermüdlich, konsequent und nachhaltig an der Sache dran!

PS: Ich bin's übrigens nicht

Geändert von horst (01.08.2012 um 19:07 Uhr)
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I LOV IT (01.08.2012), rocker (01.08.2012)
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Alt 01.08.2012, 19:10
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circo circo ist offline
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Zitat:
Zitat von horst Beitrag anzeigen
Laut AZ stand eine Meldung auf der Alemannia-Homepage, ich find aber nix. Und laut AZ ist der Vorgang offiziell noch gar nicht abgeschlossen (muss noch durch VR), dennoch aber schon im Handelsregister eingetragen. Wer veranlasst denn so eine Eintragung, wird das geprüft, ist es anfechtbar? Es ist doch wirklich heutzutage nicht mehr hinnehmbar, dass die Gremien derart übergangen und sich einzelne Handlungsträger über die in der Satzung klar vorgeschriebenen Vorgänge (VR beruft AR-Mitglied ab) hinwegsetzt. Ich erwarte von der IG hier schärfsten und schnellen Widerspruch, vor allem, da dem Eindruck nach dieser "Schritt" - Ramsaus Ausschluss aus dem AR- noch nicht satzungsgemäß vollzogen ist. Demnach haben wir es hier nicht mit vollendeten Tatsachen zu tun. Bitte bleibt hier unermüdlich, konsequent und nachhaltig an der Sache dran!
Ich kann Fettmarkiertes in der Satztung nicht finden. Dort steht nur "VR beruft Präsidium-Mitglied ab". Ob der gewählte Weg rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.
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  #3  
Alt 01.08.2012, 19:18
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horst horst ist offline
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Ok, das habe ich ungeprüft so dem AZ-Artikel entnommen. Jetzt hab ich vermutlich auch Verein und GmbH durcheinander geschmissen. Vielleicht kann ja mal ein Satzungs/GmbH-Experte etwas dazu sagen, wie das Ausscheiden von Mitgliedern des Aufsichtsrats geregelt ist.
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WoT (02.08.2012)
  #4  
Alt 02.08.2012, 10:38
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Die Frage ist nicht, wie wir hier das Procedere zur Abwahl Rambaus empfinden, sondern ob es legal ist oder nicht.

Dem diente ja das Gutachten.
( Ich kann das Wort Gutachten bei Alemannia bald nicht mehr hören)[...]
Zitat:
Zitat von horst Beitrag anzeigen
Ok, das habe ich ungeprüft so dem AZ-Artikel entnommen. Jetzt hab ich vermutlich auch Verein und GmbH durcheinander geschmissen. Vielleicht kann ja mal ein Satzungs/GmbH-Experte etwas dazu sagen, wie das Ausscheiden von Mitgliedern des Aufsichtsrats geregelt ist.
"Willi Wirsing" hatte diese -mich ziemlich überraschende- Frage ja gestern schon angesprochen. Sie zu klären, ist einerseits akademisch natürlich einigermaßen wünschenswert andererseits jedoch von vorsichtig formuliert deutlich minderem Belang.

Zum juristischen Problem zunächst nur soviel: Der Verwaltungsrat ist -wenn vielleicht auch nicht für die Entscheidung über die Abberufung von Aufsichtsräten zuständig- mindestens das von der Mitgliederversammlung durch Wahl berufene und die Mitglieder außerhalb der Versammlung insoweit vertretende Kontrollorgan des Vorstandes. Die sitzen nicht nur einfach rum wie in der Loge der Muppets und so sollte man sie natürlich auch nicht behandeln.

Ganz allgemein: Nicht alles, was man darf, ist vernünftig, es muß jedoch vor allem alles, was man tut, vernünftig sein. Dazu gehört sehr häufig, Dinge die man zwar tun darf, die aber unvernünftig sind, einfach ganz strikt nicht zu tun, sie nicht einmal zur Debatte zu stellen.* Jedenfalls bis hierhin wird keiner widersprechen.

Nach meinem persönlichen, jedoch sehr festgelegten Verständnis von vernünftiger ehrenamtlicher Zusammenarbeit in einem Sportverein müssen einerseits Unannehmlichkeiten, die aus der Gremienzusammenstellung herrühren, strikt intern geklärt und anderenfalls eben einfach ausgehalten werden. Unannehmlichkeiten, erst recht simple Meinungsverschiedenheiten selbst in wichtigen Fragen, sind auf keinen Fall jemals ein zureichender Grund, eine Abberufungsdebatte auch nur loszutreten. Andererseits muß echter Schaden vom Verein abgehalten werden. Ein in ein Gremium gewähltes Mitglied, das das in seiner Person nicht mehr sicherstellen könnte, müßte also (ja, müßte, nicht etwa könnte) zunächst -selbstverständlich intern- zu höchst zurückhaltender Amtsausübung oder zum stillen Rückzug gedrängt oder müßte (!) notfalls, äußerst notfalls, abberufen werden. Schließlich ist ja eine Abberufung bereits als solche selbst vereinsschädigend.

Meiner sehr festen Überzeugung nach ist der in einer solchen Frage vernünftigerweise bestehende Ermessensspielraum extrem gering, deutlich geringer als der ggf nach juristischer Prüfung maximal eröffnete Ermessenspielraum.

Kurz zusammengefaßt: Wenn ernsthafter Schaden tatsächlich objektiv feststellbar ist und tatsächlich objektiv nicht anders abgewendet werden kann, muß vernünftigerweise abberufen werden, sonst darf vernünftigerweise nicht abberufen werden.

Um nach versagender strikt interner Klärung (was für sich genommen bereits ein ziemliches Armutszeugnis für den Verein und seine Gremien ist, was tun die eigentlich?) eine solche Abberufungsentscheidung zu treffen, müssen vor allem sachliche Fakten sorgfältig zusammengetragen und sorgfältig erörtert werden. Nach dem wenigen, was wir aus dem Zeitungsartikel "wissen", scheint selbst das noch nicht gelungen zu sein, das sagte jedenfalls ausdrücklich immerhin der Verwaltungsratsvorsitzende Lorenz. Wenn diese Arbeit (!) geleistet wäre, wenn (!), wäre die Frage, wer den wie oben beschrieben vernünftigerweise extrem eng bemessenen Ermessensspielraum in Person ausübt, so fürchterlich untergeordnet, daß alle auch nur in Betracht kommenden ihn einfach einhellig ausübten und auf man jeden Fall keinerlei Ressourcen opferte, nicht einen müden Cent.

Aber noch einmal zurück zur juristischen Problem. An der Änderung der Satzung haben ja einige ersthaft gearbeitet und es gab dazu auch Material, das der Versammlung präsentiert wurde und das noch einmal hervorgesucht werden könnte.

Um es klar zu sagen, ich habe mich insoweit um nichts gekümmert und weiß es nicht und ich werde keine Aufmerksamkeit darauf verwenden, das zu ändern. Es interessiert mich nicht. In einem gut geführten Verein spielen solche Fragen -wie oben ausgeführt- eine derart tief untergeordnete Rolle, daß sie nie einer streitigen Klärung zugeführt werden und vor allem niemals einer relativ enorme Kosten verursachenden Klärung.


*Nur der Vollständigkeit halber: Bei der Wahrnehmung ausschließlich eigener, persönlicher Interessen ist das natürlich in gewissem Maße anders, da darf man sich ausleben und etwas unvernünftig sein. Aber Vorstände, Räte etc. nehmen ja selbstverständlich ausschließlich die Interessen der den Verein bildenden Mitglieder wahr, also keinesfalls eigene, persönliche Interessen.

Geändert von WoT (02.08.2012 um 10:44 Uhr)
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Black-Postit (02.08.2012), Max (02.08.2012), Wolfgang (02.08.2012)
  #5  
Alt 02.08.2012, 11:13
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Zur Klärung der formalen Punkte, auch wenn ich WoT in seiner Bewertung zustimme: Ich bin derzeit nicht in Aachen und habe die Sachen nicht vorliegen. Sonntagabend suche ich euch das alles heraus. Sicher bin ich mir bei diesen Punkten:

- Die Abberufung eines AR war früher im Gesellschaftsvertrag geregelt. Das hat der VR gemacht. Meines Wissens wurde dieser Passus aber durch die Satzungsänderung auch angepasst. Das sehe ich nach.

- (besonders für a.tetzlaff) Grundsätzlich kann die Gesellschafterversammlung mit Gesellschaftsvertrag und GmbH machen, was sie will, solange das innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt. Aber: Gesellschafter ist nicht das Präsidium, sondern der Verein. Ich hielte es für merkwürdig, dass das Präsidium für den Verein ohne Rücksprache mit den Mitgliedern sprechen kann, wenn es um die Zusammensetzung eines Gremiums geht, in dem das Präsidium selbst vertreten ist. In der Satzung ist das nicht explizit geregelt; es lässt sich aber, denke ich, aus einigen Zusammenhängen ableiten - und zwar je nachdem, wer ein Gutachten bezahlt . Wie der Vorgang hier abgelaufen ist, lässt sich aus dem Handelsregister rekonstruieren. Sehe ich auch nach.

- Ich bin der Meinung, dass das Präsidium, da es nicht für sich, sondern für den Verein handelte, in der Pflicht steht, die Mitglieder über Ablauf und Gründe dieses Schritts zu informieren. Ich bin gespannt.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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Black-Postit (02.08.2012), DerPaul (02.08.2012), Hawk-Eye (02.08.2012)
  #6  
Alt 02.08.2012, 11:52
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Zitat:
Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Zur Klärung der formalen Punkte, auch wenn ich WoT in seiner Bewertung zustimme: Ich bin derzeit nicht in Aachen und habe die Sachen nicht vorliegen. Sonntagabend suche ich euch das alles heraus. Sicher bin ich mir bei diesen Punkten:

- Die Abberufung eines AR war früher im Gesellschaftsvertrag geregelt. Das hat der VR gemacht. Meines Wissens wurde dieser Passus aber durch die Satzungsänderung auch angepasst. Das sehe ich nach.

- (besonders für a.tetzlaff) Grundsätzlich kann die Gesellschafterversammlung mit Gesellschaftsvertrag und GmbH machen, was sie will, solange das innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt. Aber: Gesellschafter ist nicht das Präsidium, sondern der Verein. Ich hielte es für merkwürdig, dass das Präsidium für den Verein ohne Rücksprache mit den Mitgliedern sprechen kann, wenn es um die Zusammensetzung eines Gremiums geht, in dem das Präsidium selbst vertreten ist. In der Satzung ist das nicht explizit geregelt; es lässt sich aber, denke ich, aus einigen Zusammenhängen ableiten - und zwar je nachdem, wer ein Gutachten bezahlt . Wie der Vorgang hier abgelaufen ist, lässt sich aus dem Handelsregister rekonstruieren. Sehe ich auch nach.

- Ich bin der Meinung, dass das Präsidium, da es nicht für sich, sondern für den Verein handelte, in der Pflicht steht, die Mitglieder über Ablauf und Gründe dieses Schritts zu informieren. Ich bin gespannt.
Erschreckend daß sich in unserem Verein, der dazugehörigen GmbH etc. vermehrt solche Dinge abspielen, die:

a) vom "Volk" in keinster Weise juristisch nachzuvollziehen sind und nur von "Experten", wie Dir Gardien, verstanden werden können
b) entsprechende "Taten" auch noch in der Aussenwirkung durch Äusserungen/Presse etc. verstärkt negativ herumgeistern

Traurig daß es in den letzten jahren vermutlich mehr Gutachten gab als persönliche gespräche der beteiligten Personen untereinander.
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Stephanie (02.08.2012)
  #7  
Alt 02.08.2012, 11:15
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
Die GmbH hat eine Satzung? Cool. Ist sie geheim oder wo kann man sie lesen?






Die auf der HP erwähnte Satzung ist die des Vereins und nicht der GmbH. Ob Du Pauli und seinen Artikel glaubst, bleibt Dir überlassen. Der Pauli scheint bei der ganzen Geschichte und Satzung ziemlich verpeilt zu sein, und dazu voreingenommen.
Der Gesellschaftsvertrag, so etwas wie die Satzung der GmbH, ist im Handelsregister abrufbar. Das kostet allerdings eine Gebühr. Herr Pauli scheint mir in der Tat nicht sehr satzungsfest zu sein.
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circo (02.08.2012)
  #8  
Alt 04.08.2012, 01:22
Querdenker
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Bernd Maas, Horst Heinrichs und nun Horst Rambau.

Die drei Leute haben vor allem eine Gemeinsamkeit. Je mehr sie sich für den eigentlichen Verein, dem Aachener Turn- und Sportverein Alemannia von 1900 e.V., eingesetzt haben, je mehr sie dem Establishment auf die Finger geschaut haben und je näher sie sich zu den Fans und Mitgliedern orientierten, desto gefährlicher wurden sie für das Aachener Netzwerk. Ihr solltet euch lieber einmal Gedanken darüber machen, weshalb Kraemer unbedingt von Heyen (den seinerzeit übrigens Jürgen Linden anschleppte) gehalten werden soll.

Manche User lassen einen nur den Kopf schütteln. Zum dritten Mal in wenigen Jahren wird nach gleichem Muster eine kritische Person öffentlich und ohne jede Chance auf eigene Ausführungen fertig gemacht (Maas war seinerzeit krank, Rambau ist im Urlaub), und immer noch argumentieren manche Leute hier, man dürfe sich nicht kritisch darüber äußern, da man ja eigentlich nichts weiß. "Das wird schon seine Richtigkeit haben....... wenn sogar ein Gutachten....". Junge, Junge. Wie naiv kann man nur sein.

Ich hoffe sehr, dass Rambau in den Medien Platz eingeräumt wird, sich zu wehren und ich hoffe noch mehr, dass er sich nicht einschüchtern lässt.

Nur eines tröstet bei dieser Aachener Gesetzmäßigkeit der Widerlichkeiten: Die Wahrscheinlichkeit, dass Heyen und Kraemer ein besserer Abgang als die Vorgenannten ereilt, ist sehr sehr gering.

Ebenfalls ärgerlich: Wie wichtig dem Vorstand die Alemannia ist zeigt nicht nur die Art und Weise des "Rauswurfs", sondern auch der Zeitpunkt. Guter Start in Bielefeld und gegen Burghausen, Vorfreude auf das Spiel gegen Gladbach, sich langsam breit machende Zuversicht und positive Grundstimmung, und dann hauen die Jungs ohne Not so eine Kiste raus. Das ist Realsatire unter dem Titel: Wie stoße ich das mit dem Hintern ein, was andere mühsam aufgebaut haben.
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AC-Ultrakutte (04.08.2012), AIXtremist (05.08.2012), Andreas (05.08.2012), carlos98 (04.08.2012), D@ny (04.08.2012), Go (05.08.2012), golfyankee (04.08.2012), I LOV IT (04.08.2012), littlefatman (04.08.2012), Mia Schwarz Gelb (05.08.2012), mise (05.08.2012), MKD (08.08.2012), Mott (06.08.2012), Oberstudienrat (04.08.2012), Odin (04.08.2012), rocker (04.08.2012), TheElk (04.08.2012), Wolfgang (04.08.2012), ZappelPhilipp (04.08.2012)
  #9  
Alt 04.08.2012, 18:27
Benutzerbild von IG
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Liebe Alemanniafans,

wie versprochen, haben wir das Gespräch in Sachen Horst Rambau mit den Verantwortlichen bei der Alemannia gesucht. Aufsichtsratsvorsitzender Meino Heyen hatte sich bereit erklärt, sich am Donnerstagabend mit IG-Vertretern zu treffen. Eine Bedingung Meino Heyens für diese Zusage war, dass es keine Veröffentlichung der konkreten Vorwürfe geben dürfe. Obwohl bereits in der Lokalpresse einiges geschildert worden war, haben wir dieser Bedingung zugestimmt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat seine Sicht der Dinge dargelegt und seine Vorwürfe gegenüber Horst Rambau bekräftigt. Belege und Nachweise hierfür erhielten wir nicht.

Eine fundierte Bewertung der Sachverhalte ist uns demnach nicht möglich. Zumal wir bisher keine Gelegenheit hatten, mit Horst Rambau zu sprechen. Wir werden dies nachholen, sobald er aus seinem Urlaub zurück ist.

Gesichert und bestätigt ist zurzeit Folgendes:

- Der Verwaltungsrat des ATSV wurde von Meino Heyen im Namen des Präsidiums gebeten, Horst Rambau abzuberufen. Der Gesellschaftervertrag der GmbH nennt den Verwaltungsrat als das zuständige Gremium.
- Der Verwaltungsrat hat nach Anhörung der vom Präsidium vorgelegten Argumenteeiner Abberufung Horst Rambau‘s mit dem Verweis auf die im Hinblick auf die Vorwürfe unzureichende Beweislage noch nicht zustimmen wollen.
- Das Präsidium wählte daraufhin einen anderen Weg für die Abberufung, die KEINE spontane Entscheidung war.

Zu diesem Zeitpunkt wollen wir weder die Sachlage noch das Verfahren werten. Wir werden aber am Ball bleiben und Euch über unsere Tätigkeit in dieser Sache auf dem Laufenden halten. Auch, weil wir der Ansicht sind, dass die Mitglieder, die Horst Rambau in sein Amt gewählt haben, ein Recht darauf haben, die Gründe für seine Abberufung zu erhalten. Das hat etwas mit der vom Präsidium versprochenen Transparenz zu tun.

Schwarz-Gelbe Grüße
Eure Fan-IG
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WoT (05.08.2012)
  #10  
Alt 05.08.2012, 00:58
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Zitat von IG Beitrag anzeigen
Liebe Alemanniafans,

wie versprochen, haben wir das Gespräch in Sachen Horst Rambau mit den Verantwortlichen bei der Alemannia gesucht. Aufsichtsratsvorsitzender Meino Heyen hatte sich bereit erklärt, sich am Donnerstagabend mit IG-Vertretern zu treffen. Eine Bedingung Meino Heyens für diese Zusage war, dass es keine Veröffentlichung der konkreten Vorwürfe geben dürfe. Obwohl bereits in der Lokalpresse einiges geschildert worden war, haben wir dieser Bedingung zugestimmt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat seine Sicht der Dinge dargelegt und seine Vorwürfe gegenüber Horst Rambau bekräftigt. Belege und Nachweise hierfür erhielten wir nicht.

Eine fundierte Bewertung der Sachverhalte ist uns demnach nicht möglich. Zumal wir bisher keine Gelegenheit hatten, mit Horst Rambau zu sprechen. Wir werden dies nachholen, sobald er aus seinem Urlaub zurück ist.

Gesichert und bestätigt ist zurzeit Folgendes:

- Der Verwaltungsrat des ATSV wurde von Meino Heyen im Namen des Präsidiums gebeten, Horst Rambau abzuberufen. Der Gesellschaftervertrag der GmbH nennt den Verwaltungsrat als das zuständige Gremium.
- Der Verwaltungsrat hat nach Anhörung der vom Präsidium vorgelegten Argumenteeiner Abberufung Horst Rambau‘s mit dem Verweis auf die im Hinblick auf die Vorwürfe unzureichende Beweislage noch nicht zustimmen wollen.
- Das Präsidium wählte daraufhin einen anderen Weg für die Abberufung, die KEINE spontane Entscheidung war.

Zu diesem Zeitpunkt wollen wir weder die Sachlage noch das Verfahren werten. Wir werden aber am Ball bleiben und Euch über unsere Tätigkeit in dieser Sache auf dem Laufenden halten. Auch, weil wir der Ansicht sind, dass die Mitglieder, die Horst Rambau in sein Amt gewählt haben, ein Recht darauf haben, die Gründe für seine Abberufung zu erhalten. Das hat etwas mit der vom Präsidium versprochenen Transparenz zu tun.Schwarz-Gelbe Grüße
Eure Fan-IG
Wann und in welcher Form gedenkt das Präsidium die Mitglieder denn zu informieren?
Ich hoffe, Ihr habt dem Präsisdium Eure Meinung zu der Mitteilungspflicht mitgeteilt.

Es kann doch nicht genügen , dass das Präsidium einen kleinen Kreis , hier den IG-Vorstand, alleine informiert , sondern es müssen die gesamten Alemannia-Mitglieder informiert werden.
Das ist kein Thema für die Vertretung der organisierten Fans, sondern ein Thema für die AAlemannia -Mitglieder.
__________________
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Rudolf Servatius
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Black-Postit (05.08.2012), Flutlicht (05.08.2012)
  #11  
Alt 05.08.2012, 01:30
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Wann und in welcher Form gedenkt das Präsidium die Mitglieder denn zu informieren?
Ich hoffe, Ihr habt dem Präsisdium Eure Meinung zu der Mitteilungspflicht mitgeteilt.

Das ist kein Thema für die Vertretung der organisierten Fans, sondern ein Thema für die AAlemannia -Mitglieder.
Sollen wir beide mal zusammen die Mitglieder organisieren ?
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I`ll be back


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  #12  
Alt 05.08.2012, 04:21
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- Der Verwaltungsrat hat nach Anhörung der vom Präsidium vorgelegten Argumenteeiner Abberufung Horst Rambau‘s mit dem Verweis auf die im Hinblick auf die Vorwürfe unzureichende Beweislage noch nicht zustimmen wollen.
DAS spricht doch schon Bände...

cu

Dany
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Auch die Bretter, die man vorm Kopf hat, können die Welt bedeuten. :nixweiss:
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  #13  
Alt 05.08.2012, 09:32
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DAS spricht doch schon Bände...
Wir haben doch jetzt eine wunderbare Situation für den AR-Vorsitzenden.

Wenn ihm eine Nase im Aufsichtsrat nicht passt, setzt er einfach seinen Präsidentenhut auf und schmeisst ihn raus.

Hipp Hipp Hurra!

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mise (05.08.2012)
  #14  
Alt 06.08.2012, 11:30
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Auch wenn bei der Abberufung von Horst Rambau - wie schon oft in der Vergangenheit - unglücklich kommuniziert wurde, ist die Kritik an den Verantwortlichen in meinen Augen auch recht einseitig.

Unabhängig davon, ob die Entscheidung sachlich richtig war, dürfte mit dem Präsidium das richtige Gremium gehandelt haben. Ganz egal, was der Gesellschaftsvertrag der GmbH regelt: die Abberufungskompetenz kann nur dem Gesellschafter oder einem Gremium der GmbH gegeben werden. Da mit Ausnahme des Aufsichtsrats (der sich nicht selber bestellen und abberufen kann) alle Gremien beim Verein gebildet wurden, ist zwingend der Verein als Gesellschafter zuständig. Der wird nun mal durch das Präsidium vertreten, und die Satzung des Vereins sieht hier gerade keine Ausnahme vor. Die Frage nach dem Hintergrund und der Richtigkeit der Entscheidung stellt sich damit natürlich weiter (insbesondere, warum man den Verwaltungsrat in einem ersten Schritt einschaltet und sich dann über seine Einschätzung hinwegsetzt).

Daß bisher noch überhaupt keine Informationen rausgegeben wurden (so verstehe ich den Artikel in der AZ), finde ich grundsätzlich absolut richtig. Wenn man Herrn Rambau tatsächlich schwerwiegende Pflichtverletzungen vorwirft, wäre es äußerst unprofessionell, diese Vorwürfe nach außen zu geben, ohne vorher mit ihm gesprochen zu haben. Jetzt schon mit den Mitgliedern oder sogar Dritten (einschließlich IG) zu sprechen, wäre in meinen Augen typisch "Klömpchensklub" gewesen. Natürlich kann ich nicht abschätzen, ob das der Hintergrund für das Schweigen war - vielleicht sollte man aber auch nicht immer davon ausgehen, daß die Verantwortlichen nur Böses wollen.

Die AZ-Berichterstattung ist ja auch deshalb interessant, weil sie gerade in einer Zeit kam, in der die Aufbruchstimmung da war und es eigentlich kaum Negatives zu berichten gab. Die neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist viel früher, spätestens am 19. Juli (vor dem guten Saisonstart) zum Register eingereicht worden. So "überraschend" dürfte das also alles am Tag der Berichterstattung Anfang August eigentlich nicht mehr gewesen sein...
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WoT (06.08.2012)
  #15  
Alt 06.08.2012, 21:18
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Auch wenn bei der Abberufung von Horst Rambau - wie schon oft in der Vergangenheit - unglücklich kommuniziert wurde, ist die Kritik an den Verantwortlichen in meinen Augen auch recht einseitig.

Unabhängig davon, ob die Entscheidung sachlich richtig war, dürfte mit dem Präsidium das richtige Gremium gehandelt haben. Ganz egal, was der Gesellschaftsvertrag der GmbH regelt: die Abberufungskompetenz kann nur dem Gesellschafter oder einem Gremium der GmbH gegeben werden. Da mit Ausnahme des Aufsichtsrats (der sich nicht selber bestellen und abberufen kann) alle Gremien beim Verein gebildet wurden, ist zwingend der Verein als Gesellschafter zuständig. Der wird nun mal durch das Präsidium vertreten, und die Satzung des Vereins sieht hier gerade keine Ausnahme vor. Die Frage nach dem Hintergrund und der Richtigkeit der Entscheidung stellt sich damit natürlich weiter (insbesondere, warum man den Verwaltungsrat in einem ersten Schritt einschaltet und sich dann über seine Einschätzung hinwegsetzt).

Daß bisher noch überhaupt keine Informationen rausgegeben wurden (so verstehe ich den Artikel in der AZ), finde ich grundsätzlich absolut richtig. Wenn man Herrn Rambau tatsächlich schwerwiegende Pflichtverletzungen vorwirft, wäre es äußerst unprofessionell, diese Vorwürfe nach außen zu geben, ohne vorher mit ihm gesprochen zu haben. Jetzt schon mit den Mitgliedern oder sogar Dritten (einschließlich IG) zu sprechen, wäre in meinen Augen typisch "Klömpchensklub" gewesen. Natürlich kann ich nicht abschätzen, ob das der Hintergrund für das Schweigen war - vielleicht sollte man aber auch nicht immer davon ausgehen, daß die Verantwortlichen nur Böses wollen.

Die AZ-Berichterstattung ist ja auch deshalb interessant, weil sie gerade in einer Zeit kam, in der die Aufbruchstimmung da war und es eigentlich kaum Negatives zu berichten gab. Die neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist viel früher, spätestens am 19. Juli (vor dem guten Saisonstart) zum Register eingereicht worden. So "überraschend" dürfte das also alles am Tag der Berichterstattung Anfang August eigentlich nicht mehr gewesen sein...
Danke für die Einschätzung, die ich zum dritten Absatz vorbehaltslos teile. Danke auch für die Information.

Zum zweiten Absatz: Die eingangs ausdrücklich ausgeklammerte Frage ist die im Grunde einzig interessante, wobei die Frage nach sachlicher Richtigkeit im Sinne der anvertrauten Vereinsinteressen vor allem auch die Frage der Notwendigkeit umfaßt.
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  #16  
Alt 06.08.2012, 22:35
Benutzerbild von AxelG
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Daß bisher noch überhaupt keine Informationen rausgegeben wurden (so verstehe ich den Artikel in der AZ), finde ich grundsätzlich absolut richtig. Wenn man Herrn Rambau tatsächlich schwerwiegende Pflichtverletzungen vorwirft, wäre es äußerst unprofessionell, diese Vorwürfe nach außen zu geben, ohne vorher mit ihm gesprochen zu haben. Jetzt schon mit den Mitgliedern oder sogar Dritten (einschließlich IG) zu sprechen, wäre in meinen Augen typisch "Klömpchensklub" gewesen. Natürlich kann ich nicht abschätzen, ob das der Hintergrund für das Schweigen war - vielleicht sollte man aber auch nicht immer davon ausgehen, daß die Verantwortlichen nur Böses wollen.
.
Moment - Aber "vorverurteilen" ist okay? Also wenn die Vorwürfe so schwerwiegend sind dass man sofort Fakten schafft dann sollte man sie auch nennen, offensichtlich hat es ja zumindest den Verantwortlichen gereicht eine einseitige Entscheidung ohne Anhörung zu treffen und durchzuziehen.

Ich sage nochmal folgendes: Aufsichtsratmitglieder sollen kontrollieren und dürfen deshalb ruhig unbequem sein und den Finger in die Wunden legen, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis muss es mE gar nicht geben!
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AIXtremist (07.08.2012), carlos98 (06.08.2012), I LOV IT (06.08.2012)
  #17  
Alt 06.08.2012, 23:06
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Aachener Alemanne Aachener Alemanne ist offline
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Zitat von AxelG Beitrag anzeigen
.... den Finger in die Wunden legen, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis muss es mE gar nicht geben!
Sorry, hat es das jemals gegeben? Move on...
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  #18  
Alt 07.08.2012, 00:15
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Zitat:
Zitat von AxelG Beitrag anzeigen
(...)
Ich sage nochmal folgendes: Aufsichtsratmitglieder sollen kontrollieren und dürfen deshalb ruhig unbequem sein und den Finger in die Wunden legen, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis muss es mE gar nicht geben!
Entschuldige - aber das ist doch Unsinn, dass es in einem Gremium ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis nicht geben muss.
Selbstverständlich muss es das geben.
Das hat doch nichts mit der "Aufsichtspflicht" zu tun, da ist es möglicherweise gut, wenn kein blindes Vertrauensverhältnis zu den zu Beaufsichtigenden existiert.
Aber innerhalb eines Gremiums?
Glaube mir - ich habe in meiner diesbezüglichen beruflichen Zeit kein einziges Gremium kennengelernt, das ohne gegenseitiges Vertrauen funktioniert hat. Und das waren wahrlich keine örtlichen Fußballclubs.
Wo es kein Vertrauensverhältnis gab, ist die ganze Chose über kurz oder lang gescheitert.
Ich würde sogar so weit gehen und sagen: ohne Vertrauensverhältnis ist eine zweckdienliche und zielfördernde Arbeit auch in einem Gremium nicht möglich.
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Gruß von der isla bonita!

Geändert von LaPalma (07.08.2012 um 10:15 Uhr)
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Andreas (07.08.2012), Black-Postit (07.08.2012), Kalex (07.08.2012), petrocelli (07.08.2012), Urbi et orbi (07.08.2012)
  #19  
Alt 07.08.2012, 06:58
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Zitat:
Zitat von AxelG Beitrag anzeigen
Moment - Aber "vorverurteilen" ist okay? Also wenn die Vorwürfe so schwerwiegend sind dass man sofort Fakten schafft dann sollte man sie auch nennen, offensichtlich hat es ja zumindest den Verantwortlichen gereicht eine einseitige Entscheidung ohne Anhörung zu treffen und durchzuziehen.

Ich sage nochmal folgendes: Aufsichtsratmitglieder sollen kontrollieren und dürfen deshalb ruhig unbequem sein und den Finger in die Wunden legen, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis muss es mE gar nicht geben!

Innerhalb des Aufsichtsgremiums ?

Oder gegenüber der zu beaufsichtigenden Geschäftsführung ?
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Rudolf Servatius
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  #20  
Alt 07.08.2012, 15:42
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Innerhalb des Aufsichtsgremiums ?

Oder gegenüber der zu beaufsichtigenden Geschäftsführung ?
Wenn der Ar mehrheitlich dem GF nicht mehr vertraut muss er ihn entlassen. Wenn sich die AR Mitglieder gegenseitig nicht trauen ist etwas falsch im System. Wer kann aber seine Position im AR mißbrauchen? Das sollte man hier mal per Gutachten feststellen lassen. Heraus käme etwa so eine Aussage:

1.) Der AR Vorsitzende
2.) Der AR Vorsitzende mit einem anderen Mitglied des AR
3.) Der AR mit Mehrheit gegen den AR Vorsitzenden
4.) ?
__________________
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. (Albert Einstein)
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