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  #1  
Alt 11.04.2021, 17:56
Bucki Bucki ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
Hey Bucki, du brauchst gar nicht so bissig zu werden. Ich habe meine Position und mein Empfinden dargestellt.
Nun die "Bissigkeit" von mir ist halt deshalb entstanden, weil Deine Position und Dein Empfinden für mich persönlich beleidigend ist.

Zitat:
Ich mache das hier noch einmal, nur deutlich kürzer: Viele der Dinge, die ihr da beantragt, sind gut gemeint, schießen aber deutlich über das Ziel hinaus. Ihr scheint es aber für nötig befunden zu haben, diesen Weg zu gehen. Akzeptiert. Es ist aber höchst bedauerlich, dass so miteinander umgegangen werden muss. Wobei ich nicht sage, dass das die Schuld des IG-Vorstands ist.
Würden die handelnden Personen eine vernünftige Kommunikation zur Mitgliedschaft/Fans/Öffentlichkeit pflegen...

Würden Sie sich an den eindeutigen, längst überfälligen Mitgliederauftrag halten...

JA, dann wären viele Anträge gar nicht erst notwendig. Dem ist aber leider nicht so.


Zitat:
Letzter Punkt: Angenommen, jemand verweigert sich des kommissarischen Verbleibs im Amt, nachdem eine Neuwahl durch Antrag vertagt würde. Wem wäre denn mit diesem Antrag geholfen? Dann würde man wohl wieder ein Notpräsidium suchen müssen...
Nun das ist der aktuellen Satzung eindeutig geregelt und in meinem letzten Post auch falsch kommuniziert.

Ich schreibe mal die entscheidenden Punkte raus:

§ 11 Präsidium

11.1 Das Präsidium ist der Vorstand des Vereins und besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsidenten), dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsidenten), dem Schatzmeister und bis zu 2 weiteren Mitgliedern. Es hat mindestens drei Mitglieder. Seine endgültige Zahl bestimmt die Mitgliederversammlung.

__

§ 13 Wahl des Präsidiums

13.2 Die Amtsdauer des Präsidiums beträgt 4 Jahre. Das Präsidium bleibt bis zur Neuwahl im Amt.



13.8 Scheidet ein Präsidiumsmitglied während der laufenden Amtsperiode aus, so bestimmt der Verwaltungsrat nach Anhörung des Präsidiums, ob das unbesetzte Amt in der laufenden Amtsperiode neu besetzt werden soll. Es muss neu besetzt werden, wenn das Präsidium durch das Ausscheiden seine in § 11.1 dieser Satzung festgelegte Mindestzahl unterschreitet.

13.8.1 Bei Unterschreiten der geforderten Mindestzahl nach §11.1 kann der Verwaltungsrat bis zu drei Personen aus Mitgliedern der Organe nach 9.1.3 bis 9.1.5 dieser Satzung als kommissarische Präsidiumsmitglieder bestimmen, um die Erledigung der notwendigen Aufgaben des Präsidiums sicher zu stellen. Die eigentliche Organzugehörigkeit dieser kommissarischen Präsidiumsmitglieder ruht bis zur Neuwahl des Präsidiums. Eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Präsidiums ist unverzüglich einzuberufen.

--

Meiner Meinung nach werden wir § 13.8.1 vorerst nicht benötigen da ja 3 amtierende Vorstandsmitglieder sich zur Wiederwahl stellen wollen.
__________________
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP)
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  #2  
Alt 11.04.2021, 18:28
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Zitat:
Zitat von Bucki Beitrag anzeigen
Nun die "Bissigkeit" von mir ist halt deshalb entstanden, weil Deine Position und Dein Empfinden für mich persönlich beleidigend ist.

.
OK, wenn der Eindruck entstanden ist, ich wolle die Antragsteller beledigen, dann tut mir das leid. Ich kann das nach wie vor in meiner Replik zu den Anträgen auch nicht erkennen. Und wie gesagt: Ein Teil der Anträge findet ja durchaus auch meine Zustimmung, wiewohl ich nicht alles für erforderlich halte.
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Aachen ohne Alemannia?
Für mich nicht vorstellbar...


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  #3  
Alt 19.04.2021, 19:41
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Der Fan-IG-Vorstand begrüßt die vom Vorstand und Verwaltungsrat getroffene Entscheidung, die im Juni geplante Alemannia-JHV 2021 abzusagen.

Als Zeichen des guten Willens und als Vertrauensvorschuss für das amtierende Alemannia-Präsidium, hat der IG-Vorstand auf seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die von uns bereits veröffentlichten Anträge 3-6 zurückzuziehen.

Gründe hierfür:
- Wir haben die Diskussion rund um unsere Anträge aufmerksam verfolgt. Insbesondere einige IG-Mitglieder erachten die Anträge als nicht notwendig. Sie vertrauen darauf, dass diese Themen unabhängig von einem Tagesordnungspunkt besprochen werden können und darauf, dass der Versammlungsleiter hierfür ausreichend Zeit gibt.
- Die jetzt getroffenen Entscheidung die JHV im Juni 2021 abzusagen
- Wir wollen an dieser Stelle dem Präsidium die Chance geben von sich aus das Richtige zu tun. Heißt: eine sinnvolle Reihenfolge der Tagesordnung zu erstellen
- den interessierten Alemannen genug Zeit für ihre (ggf. auch unangenehmen) Fragen zu geben
- die von der Satzungskommission erarbeitete neue Satzung sowie die neue Verfahrensordnung der Mitgliedereinladung zur JHV 2021 beizufügen. Hintergrund: Sollten sich die Mitglieder dafür entscheiden an diesem Tag über die vorgelegte neue Satzung/Ordnung abzustimmen, dann wäre dies für das Vereinsregistergericht nur dann gültig, wenn den Mitgliedern die Änderungen vorab der JHV mit der Einladung zur Kenntnis gegeben wurden
Die nachfolgenden Anträge (1-2) bleiben weiterhin bestehen, da hier das Präsidium seine ablehnende Position klar geäußert hat. Viele Alemannia-Mitglieder, die in der Fan-IG organisiert sind, sind immer noch an der schnellstmöglichen Änderung der Satzung interessiert.

Antrag 1
Wir beantragen, dass die von der Satzungskommission des Aachener Turn- und Sportvereins Alemannia 1900 e. V.
vorgelegte neue Satzung sowie die zugehörige neu erstellte Vereinsordnung
(ersetzt die bisherige Nominierungsordnung, Wahlordnung sowie die Versammlungsordnung) gemeinsam auf der Mitgliederversammlung
am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) den Alemannia-Mitgliedern zur Abstimmung gestellt werden.

Antrag 2
Wir beantragen, dass auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung)
eine Aussprache darüber erfolgt, warum das Präsidium nach 4 Jahren sich nicht in der Lage sieht den Beschluss der JHV 2017
umzusetzen und gemeinsam mit der Satzungskommission eine neue Satzung der Mitgliederversammlung vorzulegen.
Zudem beantragen wir:
Die Mitgliederversammlung möge entscheiden, dass die Abstimmung über die neue Satzung und Vereinsordnung auf die folgende Mitgliederversammlung
verschoben wird, damit das Präsidium gemeinsam mit der Satzungskommission Informationsveranstaltungen und Workshops abhält und ggf.
die Satzungskommission wieder zusammentritt, um einen modifizierte Vorlage bezüglich der Satzung und Vereinsordnung zur Abstimmung auf der folgenden Mitgliederversammlung vorlegt.

[Erläuterung: Dies hätten wir vom Vorstand erwartet, statt einfach über die Köpfe der Mitglieder zu entscheiden, dass sie gar nicht die Möglichkeit bekommen über die vorgelegte Änderung abzustimmen. Wir überlassen es somit der JHV was passieren soll.]

Bei den Anträgen zum Download kann die erste Seite dann weiterhin benutzt werden:

http://www.ig-alemanniafans.de/2021/...nnia-jhv-2021/
__________________
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Andreas (20.04.2021)
  #4  
Alt 24.07.2021, 16:44
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Unterschriftenlisten - Anträge zur Satzungsänderung

Die Alemannia-JHV findet voraussichtlich am 02.10.21 statt.
Uns liegen bereits etliche Unterschriftenlisten vor, für die Antragsstellung (mind. 50) fehlen uns aber noch Unterschriften von Alemannia-Mitgliedern.

Die nachfolgenden Anträge sollen auf die JHV, da hier das Präsidium seine ablehnende Position klar geäußert hat. Viele Alemannia-Mitglieder, die in der Fan-IG organisiert sind, sind immer noch an der schnellstmöglichen Änderung der Satzung interessiert.

Antrag 1
Wir beantragen, dass die von der Satzungskommission des Aachener Turn- und Sportvereins Alemannia 1900 e. V.
vorgelegte neue Satzung sowie die zugehörige neu erstellte Vereinsordnung
(ersetzt die bisherige Nominierungsordnung, Wahlordnung sowie die Versammlungsordnung) gemeinsam auf der Mitgliederversammlung
am 02.10.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) den Alemannia-Mitgliedern zur Abstimmung gestellt werden.

Antrag 2
Wir beantragen, dass auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung)
eine Aussprache darüber erfolgt, warum das Präsidium nach 4 Jahren sich nicht in der Lage sieht den Beschluss der JHV 2017
umzusetzen und gemeinsam mit der Satzungskommission eine neue Satzung der Mitgliederversammlung vorzulegen.
Zudem beantragen wir:
Die Mitgliederversammlung möge entscheiden, dass die Abstimmung über die neue Satzung und Vereinsordnung auf die folgende Mitgliederversammlung
verschoben wird, damit das Präsidium gemeinsam mit der Satzungskommission Informationsveranstaltungen und Workshops abhält und ggf.
die Satzungskommission wieder zusammentritt, um einen modifizierte Vorlage bezüglich der Satzung und Vereinsordnung zur Abstimmung auf der folgenden Mitgliederversammlung vorlegt.

Erläuterung: Diese Vorgehensweise (2 Anträge s. o. zu stellen) hätten wir vom Vorstand erwartet, statt einfach über die Köpfe der Mitglieder zu entscheiden, dass sie gar nicht die Möglichkeit bekommen über die vorgelegte Änderung abzustimmen. Mit den gestellten Anträgen überlassen wir es somit den Alemannia-Mitgliedern auf der JHV was passieren soll. Wichtig bei einer Verschiebung der Satzungsänderung ist, dass in jedem Fall die alte Satzungskommission wieder eingesetzt wird.

Hier geht es zu den Unterschriftenlisten:
https://we.tl/t-Yhws235RfN

Gerne könnt Ihr aber auch auf der Fan-IG-JHV am 14.08. um 11:00 Uhr persönlich in der Haarbachtalhalle unterschreiben.
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