|
#1
|
||||
|
||||
Zitat:
Du hast natürlich absolut Recht. Wir sollten zukünftig wirklich darauf achten das auch Professoren, Akademiker & Freunde des Feuilleton sich abgeholt fühlen. Vielleicht können die nächsten Anträge vom fröhlichen Franz Wirtz formuliert werden.
__________________
Alemannen Grundgesetz Art.1900 - Wir ALLE sind Alemannia Aachen - KEINER ist größer als der Verein ! NUR DER TSV |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Öcher Wellenbrecher für den nützlichen Beitrag: | ||
IG (08.04.2021) |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich wiederhole mich da: Um ernst genommen zu werden, sollte man vernünftig auftreten sowie klar und sachlich formulieren. Das aktuelle Pamphlet ist in Sachen Formulierung und Wirkung tatsächlich eher peinlich, so gut und richtig die Intention auch ist.
__________________
So wie einst Real Madrid! |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Luntenpaul für den nützlichen Beitrag: | ||
BigBandi (08.04.2021) |
#3
|
||||
|
||||
Zitat:
Angebot > Hast du Zeit und möchtest diese für die Mitgliedschaft neu formulieren?
__________________
Alemannen Grundgesetz Art.1900 - Wir ALLE sind Alemannia Aachen - KEINER ist größer als der Verein ! NUR DER TSV |
#4
|
||||
|
||||
Zeit nicht, würde es aber trotzdem versuchen! Wer kritisiert, muss auch mit anpacken! Melde mich am Wochenende via PN, um Details zu besprechen, wenn tatsächlich mein Zutun erwünscht ist!
__________________
So wie einst Real Madrid! |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Luntenpaul für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
Gesendet von meinem SM-A515F mit Tapatalk
__________________
Wir kommen wieder, keine Frage. Stellt sich allerdings die Frage, wohin. :lechz: |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu BigBandi für den nützlichen Beitrag: | ||
IG (08.04.2021), Öcher Wellenbrecher (08.04.2021) |
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
Sehe ich auch so. Jetzt noch mal den Turnaround zu machen, nachdem bereits Leute unterschrieben haben, ist Ministerpräsidentenkonferenz 2.21 Das hätte man vorher machen müssen. Jetzt ist es so wie es ist, auch wenn es wirklich nicht optimal ist.
__________________
|
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Aix-la-Chapelle für den nützlichen Beitrag: | ||
BigBandi (08.04.2021), Öcher Wellenbrecher (08.04.2021) |
#7
|
||||
|
||||
Großes Lob und Anerkennung an tetzlaff, dem es um die Sache geht und nicht um Formulierungen.
Zwischen der 1. Veröffentlichung und den ersten Unterschriften sind 6 Tage vergangen. Leider hat sich hier keiner gemeldet. Gleiches gilt für unsere diversen Veröffentlichungen auf Facebook. Schade. Wir wären für Verbesserungsvorschläge offen gewesen. Man kann jetzt über Formulierungen trefflich streiten. Nicht streiten kann man darüber, dass wenn wir die 50 Unterschriften bekommen, die Themen Punkt für Punkt auf der JHV abgearbeitet werden müssen. Wem es um die Sache / Themen geht, der möge unsere Anträge unterstützen. Wer dem Präsidium diese unangenehmen Themen ersparen möchte, der lässt es halt sein. Lieber Luntenpaul, wir finden es toll, dass Du Dich zukünftig ehrenamtlich engagieren möchtest. Wir würden uns freuen, wenn Du für den neuen IG-Vorstand kandidieren würdest. Gregor, Bucki, Schmiddy und Stefan hören auf und es werden noch helfende Hände im Vorstand gesucht. |
#8
|
|||
|
|||
Zitat:
es ist richtig dass das thematisiert wird. gleichzeitig ist es unnötig irgendwelche debatten per antrag zu erzwingen. wann ist denn mal eine debatte unterdrückt worden? und sauber formulierte anträge haben auch was mit respekt vor den mitgliedern zu tun. |
#9
|
|||
|
|||
Zitat:
Und wenn du schon von Respekt vor den Mitgliedern redest: Zollt das amtierende Präsidium denn diesen Respekt den Mitgliedern, wenn sie sich eindeutig NICHT an den Mitgliederentscheid von der JHV 2017 halten? Im Übrigen müssten die meisten dieser so "schlecht" formulierten Anträge gar nicht erst gestellt werden, wenn das Präsidium sich richtig verhalten würde. Zuletzt werden hier die Anträge von uns zwar kritisiert, aber keiner macht sich die Mühe mal mitzuteilen was denn genau schlecht formuliert wurde bzw. nicht gefällt. Ich bin gespannt. Bisher mein Fazit bei diesem für unseren Verein absolut wichtigen Thema Satzungsänderung: Schlecht formulierte Anträge gehen gar nicht, aber das die von den Mitgliedern gewählten Vertreter sich nicht an den Mitgliederwillen halten ist scheinbar OK?!
__________________
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
#10
|
|||
|
|||
"Ähm beißt sich Deine Aussage nicht? Das Thema richtig finden, aber das Anstoßen einer Debatte per Anträge auf der JHV ist unnötig?"
debatte ist sinnvoll, erzwingen unnötig. wird auch ohne klappen. habe noch nie erlebt dass jemandem das wort verboten wurde. "Und wenn du schon von Respekt vor den Mitgliedern redest: Zollt das amtierende Präsidium denn diesen Respekt den Mitgliedern, wenn sie sich eindeutig NICHT an den Mitgliederentscheid von der JHV 2017 halten? Im Übrigen müssten die meisten dieser so "schlecht" formulierten Anträge gar nicht erst gestellt werden, wenn das Präsidium sich richtig verhalten würde." stimmt. ich sage aber auch: es ist eine sondersituation. 20 hatten wir keine jhv. für 19 war übirgens der entwurf nicht fertig, oder? das ist nicht die schuld des präsidiums. wir reden von einem jahr. "Zuletzt werden hier die Anträge von uns zwar kritisiert, aber keiner macht sich die Mühe mal mitzuteilen was denn genau schlecht formuliert wurde bzw. nicht gefällt. Ich bin gespannt. Bisher mein Fazit bei diesem für unseren Verein absolut wichtigen Thema Satzungsänderung: Schlecht formulierte Anträge gehen gar nicht, aber das die von den Mitgliedern gewählten Vertreter sich nicht an den Mitgliederwillen halten ist scheinbar OK?!" hat niemand gesagt. |
#11
|
||||
|
||||
Zitat:
Von einem Jahr aber auch nur, wenn es jetzt dank IG-Antrag doch auf der JHV behandelt wird. Das Präsidium hätte es ansonsten um einen noch gänzlich unbekannten Zeitraum verschoben. Wann es denn tatsächlich zu einer Satzungsänderung kommt, steht ja auch noch lange nicht fest. Sofern der Entwurf nicht direkt angenommen wird, sondern zunächst Workshops durchgeführt werden, liegt es ja auch ein wenig am Eifer der dann dafür zuständigen amtierenden Personen, ob zumindest bis 2022 ein konsensual erörterter Satzungsentwurf zur JHV eingebracht werden kann. |
#12
|
|||
|
|||
Zitat:
20 konnte es nicht vorgelegt werden, keine jhv. 21 wäre der nächste zeitpunkt. hier will das präsidium verlegen, sicher auf 22. das ist ein jahr. im übrigen wird eh am 12.6. keine jhv stattfinden. wie soll das denn gehen? |
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
Aber was wird dann mit Fröhlich? Macht er weiter oder gibt es dann einen kommssarischen Präsidenten und wer wäre das?
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#14
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich will hier auch nochmal ran. Es ist natürlich NICHT (!) OK, wenn sich gewählte Vertreter nicht an den "Mitgliederwillen" halten. Und an der Formulierung der Anträge ist jetzt nicht mehr zu rütteln. Es bleibt für mich fraglich (es hatte hier schon jemand geschrieben), ob man die in Teilen sicher sinnvollen Debatten auf dem Antragsweg erzwingen muss. Dies wäre nur notwendig, wenn man davon ausgehen müsste, dass sich auf der Versammlung keine Möglichkeit zur Debatte ergibt bzw. dass diese durch wen auch immer unterbunden würde. Das scheint mir jetzt nicht so eine große Gefahr zu sein. Dennoch: Man KANN das beantragen, die Unterschriften wird man ja sicher auch zusammenkriegen. Ich frage mich halt, ob der jetzt eingeschlagene Weg so zuträglich ist im Hinblick auf die Gesprächsbereitschaft aller. Wenn ich in ein Gespräch GEZWUNGEN wäre, reagiere ich immer anders, als wenn ich freiwillig daran teilhabe. Ein Antrag jedoch findet meine Zustimmung nicht, und das ist der Antrag auf Verzicht der Durchführung von Wahlen. Ich weiß schlicht nicht, welches Ziel damit verfolgt wird. Einen Präsidenten kommissarisch im Amt halten, der das Amt gar nicht mehr ausüben will? Ein ohnehin schwach besetztes Gremium weiterhin zwangswerkeln lassen? Oder geht es darum, das einzige bisher bekannte Team um Gronen zu verhindern, um dann später andere Menschen wählen zu können? Die Performance des Präsidiums mindestens im letzten Jahr ist extrem zu hinterfragen, in Sachen Kommunikation über die gesamte Amtszeit aber ein absolutes Desaster. Da bin ich bei euch. Und gerade deswegen schadet ein kommissarischer Verbleib im Amt bis zu einer Neuwahl - wann auch immer - mehr, als dass er nutzt. Vor allem dann, wenn der Antrag sich anfühlt für die Retourkutsche zu einem missratenen Umgang mit der wichtigen Frage der Satzungsänderung. Und ehrlich gesagt: Ich finde den Satzungsentwurf gut, würde ihn gerne abstimmen und hoffe, dass er durchkommt. Die Frage der Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit einer Wahl auf der kommenden JHV sollte man aber aus meiner Sicht nicht mit der Frage koppeln, ob die Satzung zur Abstimmung kommt. Meine Meinung. Geändert von Andreas (10.04.2021 um 21:17 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Andreas für den nützlichen Beitrag: | ||
Cello (10.04.2021) |
#15
|
|||
|
|||
Ist es nicht eher so, dass man als Verantwortlicher eher dankbar sein kann, dass alles per Antrag auf die tagesordnung kommt?
So kann man sich doch viel besser vorbereiten, als wenn ich eine überraschende Diskussion mit hoher Eigendynamik erhalte. Ich glaube, gerade Anwälte wissen es besonders zu schätzen, wenn sie die Punkte vorher kennen. |
#16
|
||||
|
||||
Zitat:
Naja, ich lese das jetzt nicht so, dass die IG mit ihren Anträgen das Ziel hat, den Menschen in den Gremien einen Gefallen zu tun. Ich habe es deutlich weiter oben bereits angedeutet: Die Diskussionskultur wird auch von der Versammlungsleitung abhängen. Sofern die Versammlung im Juni stattfinden kann, wovon ich derzeit nicht ausgehe, hat man hoffentlich - auch im Lichte der Anträge - einen Plan, wer eine solche Veranstaltung kommunikativ und auch vereinsrechtlich kompetent moderieren kann. Und ich hoffe nicht, dass man es sich hier einfach macht, und Robert Moonen ans Mikro setzt. |
#17
|
|||
|
|||
Zitat:
Zitat:
Die Unterstellung mit der Retourkutsche und die weiteren Spekulationen kannst du dir sparen. Das eine hat nämlich mit dem anderen absolut nichts zu tun! Außerdem eins solltest Du nicht vergessen: Anträge für die JHV zu stellen ist das eine, ob diese auch vom Souverän, der Mitgliedschaft angenommen werden das andere. Wer also dagegen ist, so wie du, braucht 1. diesen besagten Antrag nicht unterstützen und 2. auf der JHV dagegen stimmen (falls die nötigen Unterschriften zusammenkommen). Im Übrigen wird niemand gezwungen kommissarisch im Amt zu bleiben. Da gibt es für Unwillige Mittel und Wege.
__________________
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Bucki für den nützlichen Beitrag: | ||
tivolino (11.04.2021) |
#18
|
||||
|
||||
Zitat:
Hey Bucki, du brauchst gar nicht so bissig zu werden. Ich habe meine Position und mein Empfinden dargestellt. Ich mache das hier noch einmal, nur deutlich kürzer: Viele der Dinge, die ihr da beantragt, sind gut gemeint, schießen aber deutlich über das Ziel hinaus. Ihr scheint es aber für nötig befunden zu haben, diesen Weg zu gehen. Akzeptiert. Es ist aber höchst bedauerlich, dass so miteinander umgegangen werden muss. Wobei ich nicht sage, dass das die Schuld des IG-Vorstands ist. Letzter Punkt: Angenommen, jemand verweigert sich des kommissarischen Verbleibs im Amt, nachdem eine Neuwahl durch Antrag vertagt würde. Wem wäre denn mit diesem Antrag geholfen? Dann würde man wohl wieder ein Notpräsidium suchen müssen... |
#19
|
|||
|
|||
Zitat:
Zitat:
Würden Sie sich an den eindeutigen, längst überfälligen Mitgliederauftrag halten... JA, dann wären viele Anträge gar nicht erst notwendig. Dem ist aber leider nicht so. Zitat:
Ich schreibe mal die entscheidenden Punkte raus: § 11 Präsidium 11.1 Das Präsidium ist der Vorstand des Vereins und besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsidenten), dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsidenten), dem Schatzmeister und bis zu 2 weiteren Mitgliedern. Es hat mindestens drei Mitglieder. Seine endgültige Zahl bestimmt die Mitgliederversammlung. __ § 13 Wahl des Präsidiums 13.2 Die Amtsdauer des Präsidiums beträgt 4 Jahre. Das Präsidium bleibt bis zur Neuwahl im Amt. 13.8 Scheidet ein Präsidiumsmitglied während der laufenden Amtsperiode aus, so bestimmt der Verwaltungsrat nach Anhörung des Präsidiums, ob das unbesetzte Amt in der laufenden Amtsperiode neu besetzt werden soll. Es muss neu besetzt werden, wenn das Präsidium durch das Ausscheiden seine in § 11.1 dieser Satzung festgelegte Mindestzahl unterschreitet. 13.8.1 Bei Unterschreiten der geforderten Mindestzahl nach §11.1 kann der Verwaltungsrat bis zu drei Personen aus Mitgliedern der Organe nach 9.1.3 bis 9.1.5 dieser Satzung als kommissarische Präsidiumsmitglieder bestimmen, um die Erledigung der notwendigen Aufgaben des Präsidiums sicher zu stellen. Die eigentliche Organzugehörigkeit dieser kommissarischen Präsidiumsmitglieder ruht bis zur Neuwahl des Präsidiums. Eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Präsidiums ist unverzüglich einzuberufen. -- Meiner Meinung nach werden wir § 13.8.1 vorerst nicht benötigen da ja 3 amtierende Vorstandsmitglieder sich zur Wiederwahl stellen wollen.
__________________
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
#20
|
||||
|
||||
OK, wenn der Eindruck entstanden ist, ich wolle die Antragsteller beledigen, dann tut mir das leid. Ich kann das nach wie vor in meiner Replik zu den Anträgen auch nicht erkennen. Und wie gesagt: Ein Teil der Anträge findet ja durchaus auch meine Zustimmung, wiewohl ich nicht alles für erforderlich halte.
|
Werbung
|
|
|
|
Werbung
|
|