23.03.2008, 19:59 | #37 | |
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Zitat:
Wenn nicht, war es falsch. Der Generalunternehmer wird seine Vertrags-Bauzeit sicherlich einhalten. Wenn Ende Mai richtig losgelegt werden kann, wird man also auch in der Sommerpause 2009 fertig sein. Also lasst uns bis 28. Mai bis zum Satzungsbeschluss im Rat der Stadt abwarten. Die Auswertung der Offenlage wird dem Planungsausschuss schon am 15.5. vorgelegt werden . Dann kann man schonmal sehen, was noch an Bedenken und Einwänden vorgebracht wurde. Und dann könnte immer noch jemand klagen. Der Fehler war, Ende Dezember 2007 bei Abgabe des Bauantrages schon bei den Aussenstehenden den Anschein zu erwecken, man sei kurz vor dem Baubeginn. Nach dem Baugesetzbuch ist während der Aufstellung eines Bebauungsplans ein Bauvorhaben erst nach dem Satzungsbeschluss zulässig und der ist erst frühestens Ende Mai möglich.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (23.03.2008 um 20:09 Uhr) |
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