11.04.2019, 18:18 | #11 | |
Veteran
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Nur interessehalber ...
Zitat:
PS: Satzung der Interessengemeinschaft der Alemannia Fans und Fan-Clubs „Fan-IG“ e. V. http://www.ig-alemanniafans.de/doc/ig-satzung.pdf § 5 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB. Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu werden. Der Aufnahmeantrag muss enthalten: a. den vollständigen Name b. Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) oder Gründungsdatum (bei juristischen Personen und bei nichtrechtsfähigen Vereinen) c. Anschrift d. Vereinssatzung (bei juristischen Personen und bei nichtrechtsfähigen Vereinen) (...) .
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ Joachim Ringelnatz |
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